31. Mai 2021

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Wirecard – Bilanzmanipulation der Superlative

Wirecard – Bilanzmanipulation der Superlative

Von Dr. Claudia V. Brunner, Susanne Grau und Marc Bauhofer

Der Grat zwischen legaler Optimierung und strafbarer Bilanzmanipulation ist schmal. Im Fall Wirecard wurde er eindeutig überschritten – mit weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Politik. Insgesamt 1,9 Milliarden Euro waren «frei erfunden».

Ungefähr ein Jahr ist es nun her, seit der Bericht über die durch Wirecard in Auftrag gegebene Sonderuntersuchung veröffentlich wurde und der womöglich grösste Finanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte die Öffentlichkeit erschütterte. Grund genug, um die öffentlich zugänglichen Informationen sowie die veröffentlichten Untersuchungsberichte der Causa Wirecard etwas näher zu betrachten.

Das Unternehmen und sein Geschäftsmodell

Wirecard startete 1999 als erfolgreiches Fintech-Unternehmen und war zu Beginn dafür bekannt, Zahlungen für Porno- und Glückspiel-Webseiten abzuwickeln. Die Wirecard-Technologie, die das bargeldlose Bezahlen kleiner Beträge ermöglichte, war damals revolutionär. Im Jahr 2002 stiess der mittlerweile zurückgetretene Vorstandsvorsitzende Markus Braun zu Wirecard und baute das Geschäftsmodell um. Es verstand sich als Anbieter digitaler Plattformen im Bereich Financial Commerce und erlangte die Vollbankenlizenz. Zwischenzeitlich zählten Grossunternehmen wie Aldi, IKEA oder das Kreditkartenunternehmen Visa zu den Kunden. Schliesslich schaffte das Unternehmen mit der Aufnahme in den DAX den Schritt in die oberste deutsche Börsenliga. Das exponentielle Wachstum lockte millionenschwere Geldgeber an – sie alle wollten am Erfolg partizipieren. Wirecard wurde zeitweise als wertvollstes deutsches Unternehmen an der Börse gehandelt und hatte somit teilweise mehr wert als die Deutsche Bank. Das rasante Wachstum resultierte vor allem durch den Zukauf von Zahlungsunternehmen in Asien, Indien und Nordamerika. Zeitweilen beschäftigte der Konzern gemäss eigenen Angaben rund 5’000 Mitarbeitende.

Geld verdiente Wirecard vor allem als Intermediär zwischen Kundinnen und Kunden, die mit Kreditkarten zahlten, und Händlerinnen und Händlern. In ihrer Steuerungsfunktion übernahm Wirecard die Prüfung der Bestellvorgänge und versicherte die offenen Beträge der Händlerinnen und Händler über Treuhandkonten. Diese Art von Geschäft benötige eine Bankenlizenz. In gewissen Teilen der Welt, so auch in Asien, erhielt der Konzern jedoch keine eigene Lizenz und war demnach auf Drittanbieter angewiesen. Aber auch dort waren für die Abwicklung der Geschäfte Treuhandkonten nötig. Diese wurden gemäss Angaben von Wirecard zuerst in Singapur und ab 2019 auf den Philippinen geführt und stehen heute im Zentrum des Betrugsverdachts.

Manipulationsvorwürfe und Intransparenz

Wirecard sah sich in ihrer Firmengeschichte bereits mehrfach mit Manipulationsvorwürfen konfrontiert. Bereits im Jahr 2008 wurde in anonymen Foren bemängelt, das Unternehmen verfüge über eine intransparente Informationspolitik sowie über undurchsichtige Strukturen. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse von angeblich durchgeführten, internen Untersuchungen gelang es, die erhobenen Anschuldigungen zu entkräften. Im Jahr 2015 hegten erstmals namhafte Medienhäuser, wie die Financial Times, Zweifel an der Erfolgsgeschichte des DAX-Lieblings. Diese warfen dem Unternehmen betrügerische Machenschaften, Geldwäscherei und intransparente Bilanzierungen vor. Die Aktie befand sich im Folgenden auf Talfahrt und wurde zudem von Hedgefonds befeuert, die mit Leerverkäufen auf fallende Kurse setzten. Die deutsche Finanzmarkaufsicht BaFin eröffnete daraufhin Strafanzeige wegen Marktmanipulation und verbot die Leerverkäufe. Infolge weiterer Beschuldigungen wegen vorgetäuschten Umsätzen durch fiktive Kundenbeziehungen sowie gefälschten Verträgen in Singapur, beauftragte Wirecard 2019 unter gestiegenem Druck von Investorinnen und Inverstoren eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer unabhängigen Sonderprüfung.

Nach den Vorstellungen des damaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sollte mit der Sonderuntersuchung Klarheit geschaffen und die gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe entkräftet werden. Der im April 2020 veröffentlichte 74-seitige Prüfbericht lieferte nur unbefriedigende Antworten. Die erhoffte Entkräftung der Vorwürfe blieb aus. Mangels Vorlage der entsprechenden Nachweise konnte das Vorhandensein von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten in den Philippinen sowie massgebende Gewinne im Asiengeschäft in den Jahren 2016 bis 2018 weder überprüft noch bestätigt werden. Zudem wurde Kritik laut, die Sonderprüfer seien durch mangelnde Kooperation immer wieder an ihrer Arbeit gehindert worden. Zum gleichen Schluss kamen im Juni 2020 diejenigen Wirtschaftsprüfer, die die Testierung des Konzernabschlusses vornahmen. Auch sie stellten fest, dass keine Nachweise über die Existenz der Bankguthaben in der Höhe von 1,9 Milliarden Euro vorliegen, was zu dieser Zeit rund 25 Prozent der Konzernbilanzsumme ausmachte. Daraufhin gab Wirecard öffentlich bekannt, dass in der Buchhaltung 1,9 Milliarden Euro «fehlen». Noch im selben Monat meldet Wirecard Insolvenz an und Vorstandsvorsitzende, Markus Braun, trat mit sofortiger Wirkung zurück. Wenige Tage später wurde er wegen des Verdachts auf falsche Buchführung und Marktmanipulation verhaftet.

Die Folgen sind gravierend. Nach der ersten Gläubigerversammlung am 19. November 2020 haben rund 11’500 Gläubigerinnen und Gläubiger Forderungen in der Höhe von über 12 Milliarden Euro angemeldet. Diese dürften durch die bis anhin erzielten Erlöse aus den Verkäufen der Tochterunternehmen bei weitem nicht gedeckt werden können. Erste Enthüllungen offenbaren, dass Wirecard in Wirklichkeit seit Jahren hohe Verluste geschrieben haben soll. Es scheint, als hätte Wirecard durch den Falschausweis der Vermögens- und Ertragslage ihre Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber über den tatsächlichen Geschäftsgang getäuscht. Anders ist kaum zu erklären, wie es dem Unternehmen gelungen sein will, in den Monaten vor den Enthüllungen neue Kredite in solch hohen Umfängen aufzunehmen.

Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Darüber lässt sich (aktuell) nur spekulieren. Es ist davon auszugehen, dass bei den internen Kontrollmechanismen grundlegende Mängel vorhanden gewesen sein dürften, respektive diese von den verantwortlichen Personen bewusst übersteuert wurden. Das Compliance Management schien des Weiteren ins Leere gelaufen zu sein. Andernfalls wäre es in der Lage gewesen, das rechtswidrige Verhalten zu verhindern. Auch ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seiner Pflicht zur guten Unternehmensführung nicht oder nur ungenügend nachgekommen zu sein scheint.

Wie weiter?

Seit Juli 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen mehrere Beschuldigte wegen gewerbsmässigem Bandenbetrug, Untreue, unrichtige Darstellung und Marktmanipulation. Der Hauptangeklagte, der ehemalige Vorstandsvorsitzende Markus Braun, sitz nach wie vor in Untersuchungshaft. Der ehemalige Leiter des Asien-Geschäfts, Jan Marsalek, ist international zur Fahndung ausgeschrieben – bisweilen erfolglos.

Der Wirecard-Skandal bringt allerdings noch weitaus mehr Beteiligte in Erklärungsnot. Eine der Beschuldigten ist die langjähre Wirtschaftsprüferin von Wirecard. Insbesondere steht die Frage im Raum, wie die fingierten Luftbuchungen und das Fehlen von Aktiva in dieser Grössenordnung so lange nicht aufgefallen sein können. Das Unternehmen dementiert die Vorwürfe und macht geltend, im Rahmen einer Abschlussprüfung sei es nicht die primäre Aufgabe, aktiv nach Betrug zu suchen. Die Rolle und Haftbarkeit von Wirtschaftsprüfer dürfte daher nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die Politik noch eine Weile beschäftigen. Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin ist infolge diverser Versäumnisse scharfer Kritik ausgesetzt. Als Folge davon erlässt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf und einen «Sieben-Punkte-Plan» zur Reformierung der BaFin bezüglich der Bekämpfung des Bilanzbetrugs sowie zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte. Es scheint, als hätte die Causa Wirecard den einen oder anderen Stein in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wieder ins Rollen gebracht.

Autorin: Dr. Claudia V. Brunner

Rechtsanwältin Dr. Claudia V. Brunner ist verantwortlich für den Themenbereich Wirtschaftskriminalistik, Dozentin und Projektleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug der Hochschule Luzern sowie Partnerin bei Jositsch Brunner Rechtsanwälte. Sie verfügt über weitreichende Erfahrungen im Bereich Wirtschaftskriminalität, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht. Zudem hat sie bei der BrunnerInvest AG ein Mandat als Vizepräsidentin des Verwaltungsrats inne und ist Vorstandsmitglied der SRO PolyReg.

Autorin: Susanne Grau

Susanne Grau ist Dozentin und Projektleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern und Inhaberin und Geschäftsführerin der SUSANNEGRAU Consulting GmbH. Sie amtet als Vizepräsidentin von veb.ch und Verwaltungsrätin der Controller Akademie AG. Zudem ist sie Vorstandsmitglied der Schweizerischen Expertenvereinigung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität SEBWK und des ACFE Switzerland Chapters.

Autor: Marc Bauhofer

Marc Bauhofer absolviert den Master of Science in International Financial Management an der Hochschule Luzern und arbeitet als Masterassistent am Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ). Dabei unterstützt er die Studienleitung der Weiterbildungslehrgänge MAS/DAS/CAS Economic Crime Investigation und CAS Financial Investigation und arbeitet für die Geschäftsstelle des Vereins swissVR.

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