16. August 2021

Cybercrime,

Geldwäsche,

Wirtschaftskriminalistik

Boom der Cyberkriminalität

Boom der Cyberkriminalität

Von Dr. Claudia V. Brunner

Die technologischen Entwicklungen verändern nicht nur zunehmend unseren Alltag, sondern beeinflussen auch die Entwicklung der Kriminalität. Die steigende Professionalität der Kriminellen und die fehlende Sensibilisierung der Geschädigten verhilft der Cyberkriminalität zu einem regelrechten Boom.

Während im letzten Jahrtausend insbesondere der klassische Fall des Anlagebetrugs für wirtschaftskriminelles Verhalten stand, ist in jüngster Zeit eine zunehmende Verschiebung der Wirtschaftskriminalität in den digitalen Raum feststellbar. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2020 insgesamt 24’398 Straftaten registriert, die einen Bezug zur Digitalität aufweisen. Davon sind 84,2% auf wirtschaftskriminelle Handlungen zurückzuführen. Bei 16’395 Straftaten, also bei rund zwei Drittel der Delikte mit digitalem Bezug, handelt es sich um Cyberbetrug, einer spezifischen Form von Wirtschaftskriminalität. Darunter fallen unter anderem betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Onlineshops. Aber auch andere wirtschaftskriminelle Taten wie beispielsweise Datenbeschädigungen oder Geldwäschereihandlungen werden zunehmend digital begangen. Den Zahlen nach zu urteilen scheint es ein leichtes zu sein, Personen im digitalen Raum Geld abzuknöpfen. Doch was steckt tatsächlich dahinter?

Kriminelle Handlungen im digitalen Raum werden nicht selten von Gruppierungen der organisierten Kriminalität begangen. Diese scheuen weder die Zeit noch die Ressourcen, um das vorgesehene Setting, wie beispielsweise einen Onlineanlagebetrug, höchst professionell vorzubereiten sowie zu begleiten. Dank psychologischer Raffinesse, dem Einsatz von technologischen Hilfsmitteln sowie einer höchst anpassungsfähigen Vorgehensweise wird es für die potenziellen Geschädigten zunehmend schwieriger, die Betrügerinnen und Betrüger rechtzeitig als solche zu entlarven. So passen sich die Kursschwankungen der verschiedenen Kryptowährungen auf den gefälschten Handelsplattformen vermeintlich in Echtzeit an, bereiten die für die Anlegerinnen und Anleger erforderlichen Informationen fein säuberlich auf und beraten sie höchst aufwendig, professionell und vertrauenserweckend. Was spricht also in einem solchen Moment dagegen, sich der restlichen Welt anzuschliessen und sich mit einem kleinen Betrag am grossen (Gewinn-)Glück zu beteiligen? Ist der Einstieg einmal gemacht, ist es für die Beraterin oder den Berater oftmals ein leichtes, die Anlegerinnen und Anleger zu weiteren Investitionen zu veranlassen. Zu verlockend sind die meist märchenhaften Gewinne, die den Anlegerinnen und Anlegern mittels manipulierter Software vorgegaukelt werden. Erkannt wird der Betrug in der Regel erst dann, wenn die vermeintlich erwirtschafteten Gewinne nicht ausbezahlt werden, sondern mittels viel Kreativität versucht wird, die Anlegerinnen und Anleger hinzuhalten oder sie zu weiteren Einzahlungen zu drängen. Meist verschwindet die Internetseite kurze Zeit darauf vom Netz und die Beraterin oder der Berater ist nicht mehr erreichbar. Zusammen mit der Handelsplattform hat sich auch das Geld der Anlegerinnen und Anleger in Luft aufgelöst.

Auf diese oder ähnliche Weise gelingt es den kriminellen Organisationen immer wieder, Personen um ihr Vermögen zu bringen. Aufgrund des höchst professionellen Vorgehens bedarf es auf Seiten der potenziellen Geschädigten solider Sachkenntnisse sowie eines hohen Masses an Vorsicht, um schwarze Schafe zu erkennen. Immerhin lässt sich aber das Risiko, von Cyberkriminalität geschädigt zu werden, mittels sorgfältigen Internetrecherchen zum möglichen Geschäftspartner deutlich reduzieren. Dem Boom der Cyberkriminalität als Ganzes kann allerdings einzig mit Sensibilisierungen, gezielten Schulungen sowie mit konsequenter Strafverfolgung entgegengewirkt werden.

Der Beitrag ist ebenfalls auf dem Blog der Connecta Bern, einem Anlass rund um die Digitalität, bei welchem die Hochschule Luzern Partnerin ist, erschienen.

Autorin: Dr. Claudia V. Brunner

Rechtsanwältin Dr. Claudia V. Brunner ist verantwortlich für den Themenbereich Wirtschaftskriminalistik, Dozentin und Projektleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug der Hochschule Luzern sowie Partnerin bei Jositsch Brunner Rechtsanwälte. Sie verfügt über weitreichende Erfahrungen im Bereich Wirtschaftskriminalität, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht. Zudem hat sie bei der BrunnerInvest AG ein Mandat als Vizepräsidentin des Verwaltungsrats inne und ist Vorstandsmitglied der SRO PolyReg.

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.