{"id":5054,"date":"2024-09-23T06:30:00","date_gmt":"2024-09-23T04:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/?p=5054"},"modified":"2026-02-11T17:15:04","modified_gmt":"2026-02-11T16:15:04","slug":"strafverteidigung-im-blitzlichtgewitter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/strafverteidigung-im-blitzlichtgewitter\/","title":{"rendered":"Strafverteidigung im Blitzlichtgewitter"},"content":{"rendered":"\n<p>Von <a href=\"https:\/\/www.wengervieli.ch\/team\/baumgartner-loris\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Loris Baumgartner<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.wengervieli.ch\/de-ch\/team\/schafers-anja-de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Anja Sch\u00e4fers<\/a><\/p>\n\n\n\n\n\n<p>Das Recht der \u00d6ffentlichkeit auf Information \u00fcber Strafverfahren ist in der Schweiz tief verankert. Medien nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, indem sie die Strafbeh\u00f6rden zur Einhaltung eines korrekten Verfahrensablaufs anhalten und so das Vertrauen und die Akzeptanz der Bev\u00f6lkerung in den Rechtsstaat f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p>Menschen sind sensationsgierig. Das Strafrecht eignet sich daher ausgezeichnet f\u00fcr eine skandalisierende Berichterstattung. True Crime Stories sind in Filmen, Serien und Podcasts bei den Konsumentinnen und Konsumenten \u00e4usserst beliebt, weshalb auch Tagesmedien diese Faszination gerne aufgreifen und \u00fcber strafrechtliche F\u00e4lle berichten \u2013 zuweilen auch vorverurteilend. Dennoch m\u00fcssen Journalisten beachten, dass ihre Berichterstattung nicht grenzenlos ist. Es ist essenziell, dass Beschuldigte und Gesch\u00e4digte mit wenigen Ausnahmen durch die Medienberichte nicht identifizierbar werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Da (Strafverfolgungs-)Beh\u00f6rden oft aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes oder des Amtsgeheimnisses bei laufenden Verfahren zu bestimmten Themen keine Ausk\u00fcnfte erteilen, m\u00fcssen die Medienschaffenden ihre Informationen aus anderen Quellen beziehen. Zu denken ist an Zeugen, Drittbeteiligte, anonyme Whistleblower oder den Beschuldigten oder dessen nahe Angeh\u00f6rige selbst. Auch wenn solche Aussagen oft von eigenen \u00dcberzeugungen und Eindr\u00fccken gef\u00e4rbt sind, werden diese aufgrund der Emotionalisierung und Personalisierung der Berichterstattung gerne aufgegriffen. Dies kann zu Fehlinformationen oder einseitiger Berichterstattung f\u00fchren und einen Mandanten in ein falsches Licht r\u00fccken.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kombination aus skandalisierter Berichterstattung und schneller Verbreitung von Fehlinformationen birgt eine erh\u00f6hte Gefahr von sch\u00e4dlichen Auswirkungen der medialen Begleitung f\u00fcr die beschuldigte Person, etwa einer massiven Prangerwirkung oder einer medialen Vorverurteilung. Dazu kommt, dass speziell ausl\u00e4ndische Medien auch vor Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen nicht zur\u00fcckschrecken. Zwar sind in der Schweiz Bild- und Tonaufnahmen per Gesetz w\u00e4hrend den Verhandlungen verboten, was einige Medienschaffende jedoch nicht davon abh\u00e4lt, ausserhalb dieses Umfeldes \u2013 sei es beim Eingang des Gerichtes oder in anderen Situationen \u2013 Bild- und Tonaufnahmen der involvierten Personen zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der vorliegende Beitrag beleuchtet drei unterschiedliche Strategien f\u00fcr eine erfolgreiche Kommunikation mit den Medien in der Strafverteidigung und zeigt auf, wie diese eingesetzt werden k\u00f6nnen, um Risiken vorzubeugen, die Rechte der betroffenen Personen zu sch\u00fctzen als auch den berechtigten Informationsanspruch der \u00d6ffentlichkeit zu wahren. Im Ergebnis wird dadurch bezweckt, die Ausgangsposition des Beschuldigten \u2013 sowohl im Strafverfahren als auch in der \u00d6ffentlichkeit \u2013 zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Keine Kommunikation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Strategie:<\/strong> Absolutes Stillschweigen<br><strong>Ziel:<\/strong> Vermeidung jeglicher medialer Aufmerksamkeit und Schutz der Privatsph\u00e4re<\/p>\n\n\n\n<p>Ganz unter dem Motto &#171;Schweigen ist die beste Verteidigung&#187; ist der Ansatz des absoluten Stillschweigens gegen\u00fcber s\u00e4mtlichen Medien zu verstehen. Aus der Perspektive der Strafverteidigung hat sich diese Strategie in vielen F\u00e4llen bew\u00e4hrt und sch\u00fctzt die beschuldigte Person, indem ein medialer Brennpunkt vollumf\u00e4nglich vermieden werden soll. Diese Strategie ist erfolgreich, weil die Masse an Straff\u00e4llen von den Medien gar nicht verarbeitet werden kann. Daher wird nur \u00fcber vereinzelte F\u00e4lle berichtet. Auch ein einmaliger kurzer Beitrag geht in der Menge an F\u00e4llen und Artikeln gerne unter. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Berichterstattung keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Pers\u00f6nlichkeit des T\u00e4ters oder des Opfers m\u00f6glich sind. Durch den Verzicht jeglicher \u00c4usserungen bleibt das nachgelagerte mediale Interesse minimal. Solange ein Fall die \u00d6ffentlichkeit nicht emotional oder pers\u00f6nlich bewegt, bleibt dieser auch f\u00fcr Medienschaffende oft uninteressant. Zu diesen F\u00e4llen geh\u00f6ren kleinere Steuerrechtsverfahren, Verfehlungen im Strassenverkehr, aber auch kleinere Diebst\u00e4hle, Betr\u00fcgereien oder auch kleinere K\u00f6rperverletzungsdelikte. Diese Strategie ist aber nicht nur auf Bagatelldelikte beschr\u00e4nkt. Komplexe Straff\u00e4lle mit h\u00e4ufig unbekannten Involvierten (z.B. im Finanzbereich, Fintech, IP oder \u00e4hnliches) oder technisch anspruchsvolle Sachverhalte sind durch ihre Technizit\u00e4t f\u00fcr das breite Publikum oft nur schwer verst\u00e4ndlich und daher auch f\u00fcr Medienschaffende uninteressant.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem kann es sich lohnen, diese Kommunikationsstrategie zu verfolgen, wenn die mediale Berichterstattung rein aus der Tatsache erfolgt, dass die beschuldigte Person ein Angeh\u00f6riger einer bekannten Pers\u00f6nlichkeit ist. Als Beispiel kann das Verfahren gegen den Sohn von Altbundesrat Ueli Maurer wegen Fahrens im angetrunkenen Zustand bezeichnet werden. In diesen F\u00e4llen kann man sich bei der jeweiligen Redaktion beschweren, dass der Fall nur aufgrund der Verwandtschaft oder Angeh\u00f6rigkeit zu einer bekannten Person relevant ist und ver\u00f6ffentlicht wurde. Im Normalfall wird der Artikel gel\u00f6scht, und die Redaktion macht keine weiteren Artikel dazu. Sollte dies nicht erfolgreich sein, meldet man den Fall beim Presserat und kann so weitere Berichterstattung unterbinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Strategie des absoluten Stillschweigens macht vor allem dann Sinn, wenn es keine Gegenpartei gibt oder diese sich nicht zu den Vorf\u00e4llen \u00e4ussert oder \u00e4ussern kann. So werden seitens der Beh\u00f6rden in der Regel keine Ausk\u00fcnfte zu laufenden Verfahren gegeben. Beh\u00f6rden sind aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses verpflichtet, sich zu laufenden Ermittlungen oder Verfahren nicht bzw. nur sp\u00e4rlich zu \u00e4ussern, was die Informationslage f\u00fcr die Medien weiter einschr\u00e4nkt. Eine (detaillierte) \u00c4usserung der Strafbeh\u00f6rden ist lediglich unter stark eingeschr\u00e4nkten Voraussetzungen zul\u00e4ssig, bspw. zur Warnung oder Beruhigung der Bev\u00f6lkerung (vgl. <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/2010\/267\/de#art_74\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Art.&nbsp;74 StPO<\/a>). Ohne best\u00e4tigte Informationen oder neue Entwicklungen bleibt die Berichterstattung h\u00e4ufig oberfl\u00e4chlich und sporadisch. Dies kann aber \u2013 je nach Mandatssituation \u2013 auch ein Nachteil sein, wie das Negativbeispiel im Fall Brian Keller zeigt. Das Fehlen klarer Kommunikation der Beh\u00f6rden f\u00fchrte zu einem medialen Shitstorm und schadete &#171;Carlos&#187; erheblich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Strategie des absoluten Stillschweigens setzt beim bereits beschriebenen Desinteresse bzw. nur oberfl\u00e4chlichen Interesse der Bev\u00f6lkerung an. Durch den Verzicht auf \u00f6ffentliche Statements seitens der beschuldigten Person bleibt die Aufmerksamkeit der Medien in der Regel gering. Einzelne Medienberichte m\u00f6gen zwar erscheinen, doch ohne die F\u00fctterung durch offizielle Statements oder Informationen von der betroffenen Person oder ihrem Umfeld verliert das Thema oft schnell an Brisanz und Interesse. Dies liegt insbesondere daran, dass viele strafrechtliche F\u00e4lle f\u00fcr die breite \u00d6ffentlichkeit nicht von besonderer Bedeutung sind, solange keine spektakul\u00e4ren oder aussergew\u00f6hnlichen Aspekte \u2013 die Ber\u00fchmtheit des T\u00e4ters oder des Opfers oder eine spezielle Raffinesse oder Brutalit\u00e4t der Tatausf\u00fchrung \u2013 hinzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4lt man jedoch stur an dieser Strategie fest, besteht die Gefahr von einseitiger Berichterstattung oder Missverst\u00e4ndnissen. Eine gewisse Flexibilit\u00e4t und Kombination der verschiedenen Strategien kann entscheidend sein. Sobald ein Statement der Gegenpartei oder einer beteiligen Person oder einem Zeugen kommt, der die Situation mit pers\u00f6nlichen Anekdoten bereichert, ist diese Strategie \u00e4usserst schwierig. Gerade wenn das mutmassliche Opfer durch die Straftat in emotionaler Weise getroffen ist, neigen gewisse Personen dazu, selbst die Medienaufmerksamkeit zu suchen. Liefert man auf einschl\u00e4gige Vorw\u00fcrfe gar keine Erkl\u00e4rung, wird dies von der \u00d6ffentlichkeit unter Umst\u00e4nden als &#171;Eingest\u00e4ndnis&#187; verstanden. Um am absoluten Stillschweigen trotzdem festzuhalten, kann beispielsweise in sehr heiklen F\u00e4llen der Ausschluss der (Publikums- oder Medien-)\u00d6ffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen verlangt werden. Eine weitere M\u00f6glichkeit besteht im Abschluss eines Non-Disclosure-Agreement (Geheimhaltungsvereinbarung; NDA) mit der Gegenpartei. Ein solches NDA kann beispielsweise mit einer Konventionalstrafe abgesichert werden. Bei einem solchen Vorgehen sind die Chancen und Risiken hingegen \u00e4usserst gut abzuw\u00e4gen, da die Person die Vereinbarung ablehnen und das Angebot eines NDAs Publik machen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden trotz aller Massnahmen und Geheimhaltung Informationen oder Berichte publiziert, gibt es verschiedene Massnahmen, um dagegen vorzugehen. Es kann nach <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/24\/233_245_233\/de#art_28\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Art. 28 ZGB<\/a> eine Verletzung von Pers\u00f6nlichkeitsrechten in Verbindung mit einer Schadenersatzforderung geltend gemacht und\/oder die Unterlassung von zuk\u00fcnftigen Publikation gerichtlich erwirkt werden. So verhielt es sich beispielsweise im Fall von Carl Hirschmann, wobei Publikationen ver\u00f6ffentlicht wurden, die die Pers\u00f6nlichkeit des Millionenerben verletzten. Carl Hirschmann ging dagegen vor. Seither blieb es ruhig um ihn \u2013 die Strategie zeigte offensichtlich Wirkung. Wird bei der Berichterstattung gegen die Unschuldsvermutung verstossen, kann unter Umst\u00e4nden ein Strafantrag gegen die publizierende Person wegen \u00fcbler Nachrede oder gar Verleumdung eingereicht und gleichzeitig Schadenersatz beantragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Kommt es trotz allem zu medialer Pr\u00e4senz bei Verhandlungen und m\u00f6chte die beschuldigte Person auf keinen Fall \u2013 insbesondere mit dem Gesicht \u2013 in die Medien kommen, empfiehlt es sich, mit dem Gericht einen alternativen Zugang abzusprechen oder andere Schutzvorkehrungen zu veranlassen. Im schlimmsten Fall muss das Gesicht zum Schutz mittels Kleidung oder Gegenst\u00e4nden verdeckt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem absoluten Stillschweigen soll jegliche mediale Aufmerksamkeit verhindert werden und die Privatsph\u00e4re umfassend gesch\u00fctzt werden. Wichtig ist, den Mandaten zu instruieren und auch Angeh\u00f6rige in diese Strategie einzubinden und dem Druck von Medienschaffenden standzuhalten. Denn sofern keine spektakul\u00e4ren oder aussergew\u00f6hnlichen Aspekte hinzukommen, wird die \u00d6ffentlichkeit die Geschichte bald vergessen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Reaktive Kommunikation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Strategie:<\/strong> Beschr\u00e4nkung der Kommunikation auf das Notwendigste<br><strong>Ziel:<\/strong> Verhinderung der Eskalation der Berichterstattung<\/p>\n\n\n\n<p>Reaktive Kommunikation konzentriert sich darauf, die Kontrolle \u00fcber das \u00f6ffentliche Narrativ zu behalten bzw. wiederzuerlangen und falsche oder sch\u00e4dliche Berichterstattung zu korrigieren, ohne dabei proaktiv in die \u00d6ffentlichkeit zu treten. Diese Strategie erlaubt es, den Fokus auf die gerichtlichen Angelegenheiten zu richten, w\u00e4hrend man dennoch auf mediale Anfragen reagiert, um das Schlimmste zu verhindern. Dies kann insbesondere beim Vorwurf von Sexualdelikten zielf\u00fchrend sein. Weiter ist diese Strategie zu w\u00e4hlen, wenn eine prominente Person wegen eines kleineren Verfahrens in die Medien ger\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein prominentes Beispiel f\u00fcr diese Strategie ist der Fall von Rammstein-Frontmann Till Lindemann. Hier wurde nur auf direkte Anfragen von Medienschaffenden reagiert, und kurze, pr\u00e4zise Stellungnahmen wurden abgegeben, um falsche Ger\u00fcchte zu korrigieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine reaktive Kommunikationsstrategie kann das Risiko bergen, dass unklare oder zur\u00fcckhaltende Aussagen Spekulationen in den Medien f\u00f6rdern. Dies kann nicht nur die \u00f6ffentliche Wahrnehmung beeinflussen, sondern auch Zeugen beeinflussen, was den Verlauf des Verfahrens erheblich beeintr\u00e4chtigen kann. Wichtig ist in dieser Situation, dem Druck der Medien standzuhalten. Die Glaubw\u00fcrdigkeit der behaupteten Quellen und Beweise sollte immer hinterfragt werden, und ein klarer Hinweis auf m\u00f6gliche rechtliche Schritte kann oft ausreichen, um den Druck abzuflachen. Medienh\u00e4user sind durchaus bereit, get\u00e4tigte Aussagen richtigzustellen oder sch\u00e4digende Beitr\u00e4ge zu l\u00f6schen, wenn die Medienh\u00e4user mit entsprechenden Beweisen konfrontiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Um negative Auswirkungen zu minimieren, k\u00f6nnen (und m\u00fcssen teilweise) rechtliche Massnahmen ergriffen werden. Konkret steht Art. 28 ZGB mit Klagen zur L\u00f6schung aber auch zur Berichtigung zur Verf\u00fcgung. Ebenfalls besteht die M\u00f6glichkeit einer Gegendarstellung gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/24\/233_245_233\/de#art_28_g\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Art. 28g ff. ZGB<\/a>. Dies erm\u00f6glicht der Person, sich \u2013 in der Regel im gleichen Medium \u2013 zur vorgebrachten Sache zu \u00e4ussern und Missverst\u00e4ndnisse zu kl\u00e4ren. Eine Gegendarstellung erweist sich in der Praxis jedoch h\u00e4ufig als weniger zweckdienlich, da das Medienhaus die Gegendarstellung zwar publiziert, aber den Hinweis anbringt, dass an der urspr\u00fcnglichen Darstellung festgehalten wird.<\/p>\n\n\n\n<p>In bestimmten F\u00e4llen, insbesondere im Sexualstrafrecht, kann auch hier der Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen beantragt werden. Weitere Schutzmassnahmen k\u00f6nnten die Verwendung von Non-Disclosure-Agreements (Geheimhaltungsvereinbarungen), Strafantr\u00e4ge wegen \u00fcbler Nachrede und Verleumdung oder private und beh\u00f6rdliche Schutzvorkehrungen umfassen, was jedoch mit den bereits erl\u00e4uterten Risiken verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Beschr\u00e4nkung der Kommunikation soll auf bereits existierende Publikationen reagiert werden, um eine gewisse Kontrolle der Berichterstattung (wieder) zu erlangen. Dabei soll die Berichterstattung auf das Notwendigste reduziert werden, wobei nur Ger\u00fcchte und Falschinformationen korrigiert werden sollen, ohne neue Informationen preiszugeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Aktive Kommunikation (Litigation PR)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Strategie:<\/strong> Proaktive \u00d6ffentlichkeitsarbeit und gezielte Medienkampagnen<br><strong>Ziel: <\/strong>Beeinflussung der \u00f6ffentlichen Meinung und Schaffung eines positiven Bildes \u00fcber die beschuldigte Person<\/p>\n\n\n\n<p>Wer den ersten Schritt in die \u00d6ffentlichkeit wagt, hat oft gute Chancen, die Meinungshoheit zu erlangen und seine Sichtweise aktiv zu gestalten. Dies ist besonders in F\u00e4llen wichtig, bei denen das \u00f6ffentliche Interesse hoch ist, wie bei sehr grossen oder medienpr\u00e4senten Strafverfahren. Es k\u00f6nnen Pressekonferenzen, Interviews und Social Media gezielt genutzt werden, um die Unschuld des Mandanten zu betonen und die juristischen Aspekte des Falls klarzustellen. Experten k\u00f6nnen (und m\u00fcssen) hinzugezogen werden, um die \u00d6ffentlichkeit fundiert zu informieren. Ziel der sogenannten Litigation-PR ist es, die juristische Strategie zu unterst\u00fctzen und gleichzeitig den Ruf des Mandanten durch prozessbegleitende \u00d6ffentlichkeitsarbeit zu sch\u00fctzen. Allerdings sollte diese Form der Kommunikation stets von einem erfahrenen Medienexperten begleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein (gelungenes) Beispiel daf\u00fcr sind Klimaaktivisten oder andere ideologisch gepr\u00e4gte Bewegungen, die gezielt Medienarbeit nutzen, um ihre Anliegen zu bewerben und ihre Position zu st\u00e4rken. So wird bereits im Vorverfahren auf das h\u00f6here Ziel (Verhinderung bzw. Verlangsamung des Klimawandels) hingewiesen und w\u00e4hrend dem Verfahren stets auf die Ideologie und die Sache selbst verwiesen. Dadurch wird ein positives Framing der entsprechenden Anliegen bewirkt. Strafrechtliche Aspekte gelangen in den Hintergrund.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Strategie bleibt aber mit grossen Risiken verbunden. Nur selten kann eine derartige Medienarbeit auch auf den Prozessausgang Einfluss nehmen. So stellte der Fall von Pierin Vincenz in dieser Hinsicht eher eine Ausnahme dar. Ob gewollt oder ungewollt: Der Fall war in den Medien \u00e4usserst pr\u00e4sent und beeinflusste durchaus die \u00f6ffentliche Wahrnehmung der Beteiligten. Dies wirkte sich \u2013 zwar nicht auf die Schuldfrage \u2013 aber daf\u00fcr im Verfahren vor Bezirksgericht deutlich auf das Strafmass aus. Ob sich die Reduktion aufgrund medialer Vorverurteilung tats\u00e4chlich durchsetzt, ist noch offen: Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt und das Verfahren, samt Festlegung des Strafmasses, muss wiederholt werden. Ob eine solche Reduktion &#171;gerecht&#187; ist, ist eine moralische und keine strafrechtliche oder strategische Frage. So schr\u00e4nkte bspw. der <a href=\"https:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/ich-finde-die-neun-monate-strafmilderung-nicht-angemessen-181507911835\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Tagesanzeiger<\/a> den Medienbonus von Pierin Vincenz ein: &#171;Es sind ja letztlich prominente Opfer, die diesen Bonus bekommen.&#187; Ob gerecht oder nicht, die Strategie f\u00fcr eine derartige Strafminderung ist hochriskant, d\u00fcrfte eine Ausnahme bleiben und selbst wenn sie funktioniert, bringt sie erhebliche Nachteile wie eine zerst\u00f6rte Reputation mit sich.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Mandanten kann die intensive Medienarbeit zudem eine enorme Belastung darstellen. Diese darf in keiner Weise untersch\u00e4tzt werden. Insbesondere wenn der T\u00e4ter in den Medien anders dargestellt wird als erhofft \u2013 im schlimmsten Fall als &#171;mediengeil&#187;\u2013, kann die Person nachhaltig gesch\u00e4digt werden. Weiter besteht die Gefahr, dass pers\u00f6nliche Details aufgedeckt werden, die den Ruf nachhaltig sch\u00e4digen und zuk\u00fcnftige Karrierechancen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen. Ein weiterer Nachteil ist, dass einmal ver\u00f6ffentlichte Informationen kaum mehr r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnen. Weiter kann durch diese Art der Kommunikation ein objektives Verfahren gef\u00e4hrdet werden, denn auch Richterinnen und Richter k\u00f6nnen sich der Berichterstattung nicht g\u00e4nzlich entziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die kritischen Stimmen gegen diese Strategie sind (richtigerweise) laut. So warnt etwa Hans Dahs in seinem \u201eHandbuch des Strafverteidigers\u201c: &#171;Der Verteidiger sollte sich von allem fernhalten, was sich auch auf die indirekte Beeinflussung der \u00d6ffentlichkeit \u2013 und damit der Justiz \u2013 durch von ihm gegr\u00fcndete oder gef\u00f6rderte &#171;Unterst\u00fctzungskomitees&#187;, &#171;Solidarit\u00e4tsinitiativen&#187;, u.\u00c4 (= pressure groups&#187;) bezieht. Dass solche f\u00fcr den Mandaten Vorteile im Verfahren bringen, kann wohl mit Sicherheit ausgeschlossen werden.&#187; Er betont, dass solche Massnahmen dem Mandanten im Verfahren kaum Vorteile bringen und potenziell sogar sch\u00e4dlich sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Autoren raten im Rahmen der Strafverteidigung grunds\u00e4tzlich nicht zu einer solchen aktiven Kommunikation. Sollte eine solche dennoch gewollt bzw. unumg\u00e4nglich sein, ist die Strategie zwingend in Begleitung eines Medienexperten zu verfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kommunikation zur Eigenwerbung der Strafverteidigerin oder des Strafverteidigers kommt nie gut an. Dies wirkt peinlich und tr\u00e4gt auch nicht zur Zielerreichung des Mandanten bei. <strong>Aber<\/strong>: Ver\u00f6ffentlichungen, die die Verteidigung selbst pers\u00f6nlich angreifen, m\u00fcssen und sollen nicht geduldet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Litigation PR ist eine sehr heikle Strategie. Sie soll nur mit einem Medienexperten eingesetzt werden, und auch nur da, wo eine langfristige Sch\u00e4digung nicht absehbar ist, denn seinen Ruf verliert man nur einmal.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Alternative: Ausgew\u00e4hlte aktive Kommunikation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Unterform der aktiven Kommunikation kann in einer ausgew\u00e4hlten aktiven Kommunikation bestehen. Dabei w\u00e4hlt man einen vertrauensw\u00fcrdigen Medienpartner aus, mit welchem ein partnerschaftliches Verh\u00e4ltnis aufgebaut werden soll. Als einziges involviertes Medium wird sich der Partner auf eine Vereinbarung einlassen. Es k\u00f6nnen zwischen den Partnern sodann Rahmenbedingungen festgelegt werden, wie und welche Kommunikation erfolgen soll. Solche Vereinbarungen werden in der Regel vertraulich behandelt und k\u00f6nnen eine \u201eWin-Win-Situation\u201c schaffen. Dem Medienpartner wird z.B. ein Exklusivinterview angeboten. Durch die vereinbarten Rahmenbedingungen kann besser gesteuert und sichergestellt werden, dass die Berichterstattung objektiv und fundiert bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dennoch sollte man auch hier vorsichtig agieren und sich der Risiken bewusst sein, da eine zu starke Zur\u00fcckhaltung oder Verz\u00f6gerung die Zusammenarbeit gef\u00e4hrden kann. Ein Hinhalten wird von einem Journalisten nur hingenommen, wenn er als Exklusivpartner f\u00fcr eine Story ausgew\u00e4hlt ist, die sich auch nachhaltig auszahlt. Ein Zuwarten bei Tagesthemen lohnt sich oft nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die ausgew\u00e4hlte aktive Kommunikation kann eine Abschw\u00e4chung der eigentlichen Litigation PR sein, wobei gezielt mit einem Medium zusammengearbeitet wird. In Zusammenarbeit mit einem Medienexperten soll eine &#171;Win-Win-Situation&#187; f\u00fcr das Medienhaus und den Beschuldigten geschaffen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung, welche Art von Medienarbeit in einem strafrechtlichen Verfahren sinnvoll ist, h\u00e4ngt stark von den individuellen Umst\u00e4nden des Falls und der betroffenen Person ab. W\u00e4hrend absolute Stille die Privatsph\u00e4re sch\u00fctzen kann, kann reaktive Kommunikation dazu dienen, Ger\u00fcchte zu kontrollieren. Aktive Kommunikation hingegen kann helfen, die \u00f6ffentliche Meinung zu beeinflussen und im besten Fall die Chancen auf einen positiven Ausgang oder eine Strafreduktion erh\u00f6hen. Die richtige Strategie kann nicht nur den Verlauf des Verfahrens, sondern auch die Zukunft der betroffenen Person massgeblich beeinflussen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine massgeschneiderte Verteidigungsstrategie auch im Hinblick auf die Medienarbeit ist daher unerl\u00e4sslich, um die Rechts- und Reputationsrisiken eines Strafverfahrens umfassend zu adressieren. Ein professionelles und flexibles Medien-Krisenmanagement ist daher zwingend. Es muss sich an ver\u00e4nderte Umst\u00e4nde anpassen k\u00f6nnen und dabei stets die Anliegen des Mandanten im Blick behalten. Letztlich bleibt die Umsetzung der Beratungsstrategie jedoch im Entscheid des Klienten, den er muss mit dieser medialen Belastung umgehen k\u00f6nnen. Es ist jedoch entscheidend, nicht nur den Ausgang des Strafverfahrens zu bedenken, sondern auch die langfristigen Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Person. Auch ein Freispruch garantiert nicht, dass die mediale Aufmerksamkeit ohne negative Folgen f\u00fcr das sp\u00e4tere Leben bleibt, denn seinen Ruf verliert man nur einmal.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Der n\u00e4chste Beitrag auf dem Blog Economic Crime erscheint\u00a0 am 21. Oktober 2024.<\/em><\/p>\n\n\n\t\t<div class=\"detail__member\">\n\t\t<h1 class=\"detail__member--title\">Autor: Loris Baumgartner<\/h1>\n\t\t<figure class=\"detail__member--img\">\n\t\t\t\t\t\t<!-- <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1365\" height=\"2048\" src=\"https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto.jpg\" class=\"attachment-normal size-normal\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto.jpg 1365w, https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto-200x300.jpg 200w, https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto-683x1024.jpg 683w, https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto-768x1152.jpg 768w, https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto-1024x1536.jpg 1024w, https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto-465x698.jpg 465w, https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto-600x900.jpg 600w\" sizes=\"auto, (max-width: 1365px) 100vw, 1365px\" \/> -->\n\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/hub.hslu.ch\/economiccrime\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2024\/09\/Loris-Baumgartner-Passfoto.jpg\" alt=\"\">\n\t\t<\/figure>\n\t\t<div class=\"detail__member--content\">\n\t\t\t<div class=\"detail__member--content--description\">\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.wengervieli.ch\/team\/baumgartner-loris\" target=\"_blank\">Loris Baumgartner<\/a> ist Strafverteidiger. Als Rechtsanwalt bei Wenger Vieli und insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, interne und regulatorische Untersuchungen und Compliance t\u00e4tig. Vor seiner T\u00e4tigkeit bei Wenger Vieli war er unter anderem bei der Bundesanwaltschaft, Abteilung f\u00fcr Wirtschaftskriminalit\u00e4t, t\u00e4tig. 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