16. April 2014

Rechnungslegung

Das neue Rechnungslegungsrecht: Was alles in 9 Monaten noch bedacht werden muss

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Von Prof. Dr. Marco PassardiDozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Bis zum Ende des Jahres 2014 müssen die Bestimmungen des revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrechts zwingend umgesetzt sein. Es verbleiben also noch rund 9 Monate Zeit dafür, sich Gedanken zu machen, was es alles zu tun gibt.

Die dabei zu behandelnden Fragestellungen umfassen sowohl Abklärungen bez. der Stufe der

  • Buchführungspflicht (eingeschränkte Buchführungspflicht/ Milchbüchleinrechnung, ordentliche Buchführungspflicht [mit/ohne Verzicht auf zeitliche Abgrenzungen]) sowie der Ausgestaltung der
  • Rechnungslegung (keine Vorschriften, Rechnungslegung ohne/mit Pflicht zur Anhangerstellung, Beachtung der Zusatzvorschriften für grössere Unternehmen, ggf. zusätzlicher Abschluss nach anerkanntem Standard).

Im Rahmen eines im neuesten Treuhandexperten (TREX) veröffentlichten Fachbeitrag von Prof. Dr. Marco Passardi finden sich wertvolle Hinweise darauf, wie die verbleibende Zeit möglichst effizient und zielorientiert genutzt werden kann.

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