23. April 2014

Rechnungslegung

Geldflussrechnungen – neu auch Pflicht im Obligationenrecht?

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Von Prof. Dr. Marco PassardiDozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ und

von Dr. Markus G. Gisler, Dozent und am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Während bis Ende 2012 die Geldflussrechnung nur im Falle einer Börsenkotierung Pflicht war (Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Banken ausgeklammert), wird aufgrund des nunmehr seit etwas mehr als einem Jahr in Kraft gesetzten revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrechts (OR 957 ff.) in der Schweiz erstmals auch auf gesetzlicher Basis die Erstellung einer Geldflussrechnung für gewisse Unternehmensgruppen postuliert. Art. 961 Ziff. 2 i.V. m. 961b OR fordert eine solche für grössere Unternehmen.

Der Gesetzgeber hat jedoch (bewusst?) darauf verzichtet; dafür Leitlinien zu erlassen, er verlangt einzig den Ausweis von drei Cashflow-Saldi (betrieblicher, investiver und finanzierungsbedingter Cashflow) zum Fonds Flüssige/Liquide Mittel. In der Praxis dürfte dies (richtigerweise) darauf hinauslaufen, dass sich die Anwender konzeptionell an Swiss GAAP FER 4 anlehnen; der neue Kontenrahmen KMU fordert dies sogar explizit.

In ihrem jüngsten Beitrag, den der Schweizer Treuhänder veröffentlicht hat, illustrieren Prof. Dr. Marco Passardi und Dr. Markus Gisler diese Thematik sowohl aus theoretischer wie auch praktischer Sicht, indem mögliche Stolpersteine sowie prozessuale Aspekte beleuchtet werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

 

 

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