27. Februar 2013

Allgemein

Basel III – ist die Schweiz ein Musterschüler oder gar ein Streber?

Marco Passardi

Von Prof. Dr. Marco Passardi

Dozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Basel III – um was geht es?

Im Verlaufe der seit 2007 andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise haben mehr als zwei Drittel der hundert weltweit grössten Banken staatliche Unterstützung beansprucht. Davon betroffen waren als Erstes die USA, rasch aber auch viele europäische Länder, unter anderen auch die Schweiz mit dem Rettungspaket für die UBS im Oktober 2008. Um zukünftig das Finanzsystem ohne eine weitere Beanspruchung der Steuerzahlenden krisenfester zu machen, wurden im Rahmen des Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) die bereits bestehenden internationalen Regeln für international tätige Banken überprüft und in wesentlichen Teilen verschärft. Dies mündete in das Ende 2010 publizierte und im Juli 2011 revidierte Regelwerk Basel III. Dieses wurde ergänzt durch die vom BCSB und dem Financial Stability Board (FSB) entwickelten weitergehende Vorschriften für systemrelevante Finanzinstitute (Systemically Important Financial Institutions, SIFIs). Während international die für 2019 vorgesehene Einführung zusehends unter Beschuss gerät – die Rede ist von einer Verschiebung oder «Verwässerung» – geht die Schweiz sehr zügig voran; dies nachdem sie bereits Basel I,II und II.5 mittels «Swiss Finish» verschärft hatte.

Warum ist die Schweiz ein Musterknabe oder sogar als Streber zu bezeichnen?
Das Rettungspaket, das von Bund, SNB und FINMA im Oktober 2008 für die UBS bereitgestellt wurde, hat auf einen Schlag verdeutlicht, dass eine einzelne grosse Bank in Schieflage das gesamte Finanzsystem akut bedrohen kann. Dies ist für die Schweiz von besonderer Bedeutung, da der Bankensektor – gemessen am Total aller Aktiven des schweizerischen Bankensektors (3’582 Mrd. CHF) – im Jahre 2010 das 6,6-fache des jährlichen Bruttoinlandprodukts (BIP) der Schweiz erreichte. Im Quervergleich zu den übrigen G10-Staaten ist dies, nach Grossbritannien (siebenfaches), die zweithöchste Quote. Allein die Aktiven der UBS machten Ende 2011 das 4,3-fache des BIP aus. Die schweizerische Wirtschaft ist damit besonders verletzlich, falls ihr Bankensystem angeschlagen oder nicht mehr funktionsfähig ist. Deshalb ist eine Regulierung, die die Krisenfestigkeit des Bankensystems verbessert und die implizite Staatsgarantie der Grossbanken („too big to fail“) abschafft, von zentraler Bedeutung und zu begrüssen. Das gilt auch für die neu vorgesehenen Regeln zur Liquiditätshöhe.

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema kann im neuesten Jahrbuch des Finanz- und Rechnungswesen, herausgegeben von Prof. Dr. Conrad Meyer/Prof. Dr. Dieter Pfaff (Universität Zürich) nachgelesen werden (Autorenschaft: Prof. Dr. Armin Jans/ZHAW und Prof. Dr. Marco Passardi/IFZ.

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