26. Juni 2018

Allgemein,

Rechnungslegung

Wie korrigiert man «falsche» Bilanzen?

Wie korrigiert man «falsche» Bilanzen?

 
Von Prof. Dr. Marco Passardi und Christian BitterliDozenten und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Die öffentlich geführten Diskussionen um mutmasslich fehlerhafte Buchhaltungen beim IFRS-Anwender sind nicht nur im Hinblick auf Motive und verantwortliche Personen von Interesse. Aus Sicht der Rechnungslegung ist ebenso interessant, wie fehlerhafte Geschäftsberichte (im Nachhinein) richtig gestellt werden müssen.

Fehler in einer Jahresrechnung können aus den unterschiedlichsten Gründen passieren:

  • Verantwortliche des Jahresabschlusses können beispielsweise (unabsichtlich) Flüchtigkeitsfehler in Form von Rechen-, Zuordnungs- oder Formfehlern machen und so gegen Vorschriften verstossen.
  • Fehler können sich aber auch ereignen, weil Geschäftsfälle ganz einfach zu komplex oder äusserst selten sind und deshalb mangels besseren Wissens falsch abgebildet werden.
  • Theoretisch kann auch die Komplexität von Rechnungslegungsstandards zu Fehlern führen.

In Ihrem neuesten Beitrag «Korrektur von Fehlern in der Jahresrechnung» im Jahrbuch Treuhand und Revision 2018, WEKA Verlag, analysieren Prof. Dr. Marco Passardi und Christian Bitterli, wie Fehler in der Rechnungslegung korrigiert und offen gelegt werden müssen. Der Fokus liegt dabei auf einem Vergleich der massgeblichen Bestimmungen von Swiss GAAP FER sowie der Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts. Dabei werden auch steuerrechtliche Fragestellungen diskutiert.

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