27. Januar 2015
von Prof. Dr. Karsten Döhnert
Dozent und Studienleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Ab diesem Jahr haben Schweizer Vorsorgeeinrichtungen die «Abzockerinitiative» – auch bekannt unter dem Namen Minder-Initiative – umzusetzen. Was bedeutet das für die Pensionkassen? Sie sind verpflichtet, das Stimmrecht bei ihren Schweizer Aktien zwingend «im Interesse der Versicherten» auszuüben. Eine Untersuchung der Hochschule Luzern und der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) zeigt, dass der Aufwand durch die Neuregelung vor allem für kleinere und mittlere Vorsorgeeinrichtungen von Bedeutung ist.
Die wichtigsten Akteure – Pensionskassen, Aufsichtsbehörden, Stimmrechtsberater, Revisionsgesellschaften sowie Berufsverbände wurden erstmals in einer gemeinsamen Studie der FFHS Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) und der Hochschule Luzern zur Umsetzung der Minder-Initiative befragt.
Die 60-seitige Studie mit Situationsanalyse und Praxisempfehlungen kann zum Preis von CHF 95.- beim Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ bestellt werden ifz@hslu.ch
Kommentare
0 Kommentare
Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.