15. August 2011

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Wohneigentum in der Schweiz

Wohneigentum als Altersvorsorge?

Wohneigentum kann im Rahmen der Wohneigentumsförderung mit Vorsorgegeldern finanziert werden. Obwohl ein Vorbezug zu Rentenkürzungen im Alter führt, wird die Wohneigentumsförderung nicht als Widerspruch zu der gesetzlichen Verpflichtung zum Alterssparen gesehen. Der Grund liegt in der Annahme, dass die Rentenkürzungen entweder durch Lohnkosteneinsparungen oder durch einen Mehrerlös beim Verkauf wettgemacht werden können. Hinter diesen Annahmen muss – wie der Fachbeitrag von Dr. Yvonne Seiler zeigt – ein Fragezeichen gesetzt werden.

 

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Lesen Sie weiter – den gesamten Artikel aus dem Schweizer Treuhänder finden Sie hier

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