Data Intelligence & Big Data,

Gesellschaft & Ethik,

Weiterbildung

Im Netz mehren sich die Untoten

Im Netz mehren sich die Untoten
Die Datenwelt treibt seltsame Blüten: Daten und digitale Persönlichkeiten von Verstorbenen können Ärger und Pietätlosigkeit bewirken (Bild: Kalhh/Pixabay).

By Simon Meier und Roger Küffer aus dem CAS Chief Digital Officer und Gabriela Bonin

Kaum jemand regelt seinen digitalen Nachlass. Das führt zu Mängeln im Datenschutz und bei Big Data. Es bereitet Hinterbliebenen, Geschäftspartnerinnen und -partnern ernste Probleme. So sorgen Sie vor.

Wer es zu Lebzeiten verpasst, seinen digitalen Nachlass zu regeln, der hinterlässt eine schwere Last: Seine Hinterbliebenen, Kunden oder Geschäftspartnerinnen müssen es nicht nur verkraften, einen Mitmenschen verloren zu haben. Sie schlagen sich nach dessen Ableben auch mit verwehrten Zugängen herum: etwa auf dessen Social-Media-Plattformen, E-Mailkonten, Buchungs- und Shoppingplattformen, Wearables, Smartphones, Newsletters, Apps und IoT-Services.  

Angehörige, die als Erben eingesetzt sind, haben womöglich keine Ahnung von der Existenz von Krypto-Guthaben, geschweige denn die Zugangsdaten dazu. Geschäftspartnerinnen und -partner können sich möglicherweise nicht auf Server-Infrastrukturen einloggen. Sie stehen vor verwehrten Zugängen zu Kundendaten oder vor nichtnachvollziehbaren Programmierungen.

Ausserdem werden Trauernde im Netz vielleicht auf ewig der digitalen Persönlichkeit des Verstorbenen begegnen müssen – im Guten wie im Schlechten. Denn manche Leute organisieren sich schon Lebzeiten einen Avatar ihrer selbst, durch den sie digital unsterblich werden wollen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz bleiben sie als digitale Geister im Netz weiterhin aktiv. Ob das ihre Hinterbliebenen freut, sei dahingestellt.

Kein Datenschutz für digitale Untote

Weitaus mehr Angehörige aber werden mühselige Aufräumarbeit leisten müssen, wenn die verstorbene Person nicht vorgesorgt hat. Das führt dazu, dass ihre Spuren im Netz den Hinterbliebenen immer wieder begegnen. Diese Daten lassen sich schwerlich löschen. Was mit ihnen geschieht, ist nicht geregelt. Nach dem Schweizer Recht endet die Persönlichkeit mit dem Tod. Somit verliert auch der Datenschutz seine Wirkung.

Wohl erhalten Hinterbliebene in vielen Bereichen Unterstützung durch Gesetze, die analoge Angelegenheiten wie Finanzen und Besitzansprüche regeln – im digitalen Bereich stehen sie indes weitgehend alleine da. Handelt es sich um Daten, die sich in einer Cloud befinden, also irgendwo auf der Welt in einem Datacenter gespeichert sind, dann wird es noch komplizierter.

Die Daten Verstorbener verschlechtern die Datenqualität

Auch im Datenmanagement werden die Daten von verstorbenen Personen zunehmend zu einem Problem, wenn ihre Profile weiterhin existieren. Das führt zu wachsenden Datensammlungen, die eine schlechte Datenqualität aufweisen. Anonymisierte und pseudonymisierte Daten von Verstorbenen führen in den Systemen zunehmend zu Unschärfen.

Welche Daten, «Digital Humans» oder Avatare hinterlässt ein Mensch, der verstirbt? Wer zu Lebzeiten vorsorgt, bestimmt über seinen digitalen Nachlass (Bild: Gerd Altmann/Pixabay).
Welche Daten, «Digital Humans» oder Avatare hinterlässt ein Mensch, der verstirbt? Wer zu Lebzeiten vorsorgt, bestimmt über seinen digitalen Nachlass (Bild: Gerd Altmann/Pixabay).

Wer derartige Folgen vermeiden will, sorgt vor. Lesen Sie dazu die Tipps und Hinweise, die zwei Teilnehmende aus dem CAS Chief Digital Officer auf unserem Weiterbildungs-Blog veröffentlicht haben.

Simon Meier beschreibt unter dem Titel «Der digitale Tod muss zu Lebzeiten organisiert werden» Folgendes:

  • Was nach unserem Tod mit unseren Nutzungsdaten, Metadaten, Verhaltens- und Kontextdaten passieren kann.
  • Wie man seinen digitalen Nachlass regeln und Vorkehrungen zu Lebzeiten treffen kann.
  • Welche Firmen digitale Nachlassdienste, Online-Gedenkstätten oder ewiges Leben im Internet anbieten.

In seinem Fazit schreibt Simon Meier unter anderem: «Grundsätzlich fehlt eine rechtliche Grundlage für den digitalen Tod. Deswegen lassen sich persönliche Informationen nicht per Knopfdruck löschen. In den nächsten Jahren wird dieses Thema noch viel zu reden geben.» Lesen Sie hier seinen vollständigen Beitrag.

Roger Küffer bietet ebenso lesenswert Hinweise unter dem Titel: «Der Tod kann nicht digitalisiert werden oder doch?»: Darin erfahren Sie Folgendes:

  • Wie der Autor mit Schrecken feststellt, welche Bürde er seiner Tochter aufladen würde, sollte er es verpassen, seinen digitalen Nachlass zu regeln.
  • Dass ein Profi im Bereich Sicherheit und Datenschutz nicht davon ausgehen darf, dass Laien nach seinem Ableben seine einstigen Überlegungen nachvollziehen können.
  • Warum man seine Liebsten oder Mitarbeitenden mit dem notwendigen Wissen ausrüsten sollte, damit sie in der Lage sind, Systeme und technische Funktionsweisen (wie etwa Blockchain oder Verschlüsselungsverfahren) zu verstehen.
Bereits gibt es Menschen, die sich zu Lebzeiten ein Denkmal im Internet organisieren – in der Hoffnung auf ewiges digitales Leben. (Bild: Gerd Altmann/Pixabay)
Breits gibt es Menschen, die sich zu Lebzeiten ein Denkmal im Internet organisieren – in der Hoffnung auf ewiges digitales Leben. (Bild: Gerd Altmann/Pixabay)

Wie sein CAS-Kollege Simon Meier kommt auch Roger Küffer zum Schluss, dass man sein digitales Erbe besser heute als morgen regelt. Er schreibt: «Nur durch Weitergabe von Wissen und allen Zugangsdaten an unsere Nachkommen werden diese in der Lage sein, digitale Erinnerungen zu ihren Gunsten zu erhalten, zu verwalten oder zu löschen!» Lesen Sie hier seinen vollständigen Beitrag.

Roger Küffer
Roger Küffer
Simon Meier
Simon Meier

Autoren mit Weitsicht: Simon Meier und Roger Küffer haben für unseren Weiterbildungs-Blog aus dem Unterricht des CAS Chief Digital Officer gebloggt. Sie haben sich dabei unabhängig voneinander mit dem Thema digitale Sterbevorsorge befasst. Simon Meier war bis vor Kurzem Head of Information Management bei LK International AG (KJUS) und tritt im August eine neue Stelle an. Roger Küffer ist Leiter Informatik und Sport an der Hotelfachschule Thun.

Weiterkommen mit dem CAS Chief Digital Officer: Dieses Weiterbildungsprogramm richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Geschäftsleitungen und -Verwaltungsräten und an Nachwuchskräfte, die als Führungspersonen ihr Unternehmen systematisch und inhaltlich in der neuen digitalen Welt erfolgreich steuern wollen.

Gefällt Ihnen unser Informatik-Blog? Hier erhalten Sie Tipps und lesen über Trends aus der Welt der Informatik. Wir bieten Einsichten in unser Departement und Porträts von IT-Vordenkerinnen, Visionären und spannenden Menschen: Abonnieren Sie jetzt unseren Blog!

Stöbern Sie in unserem Weiterbildungs-Blog: Was lernen unsere CAS-Teilnehmenden? Was sind ihre Fachgebiete? Im Weiterbildungs-Blog der Hochschule Luzern – Informatik erfahren Sie mehr. Aktuelle CAS-Teilnehmende bloggen aus ihren Weiterbildungsprogrammen heraus. Wir unterstützen und fördern die Bloggenden aktiv in diesem Qualifikationsschritt.

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.

Pin It on Pinterest