Arbeitsrecht und Patchwork: Was muss man bei Mehrfachbeschäftigung beachten?

Arbeitsrecht und Patchwork: Was muss man bei Mehrfachbeschäftigung beachten?

Mehrfachbeschäftigung ist auf dem Vormarsch und wirft unter anderem arbeitsrechtliche Fragen auf. Diesen gehen Isabelle Oehri und Jeannette Küher in einem spannenden Artikel auf den Grund. 

«100%-Pensum, feste Arbeitszeiten, fixer Arbeitsort – was vor einigen Jahren noch dem gängigen Jobprofil entsprach, weicht heute zusehends flexibleren Arbeitsmodellen», schreiben die beiden am Kompetenzzentrum Management & Law tätigen Rechtsanwältinnen Isabelle Oehri und Jeannette Küher in einem Artikel, der im April im Magazin personalSCHWEIZ erschienen und nun auch online verfügbar ist.

In ihrem Beitrag erläutern die Autorinnen die Implikationen solcher Mehrfachbeschäftigungen aus arbeitsrechtlicher Sicht: Unter welchen Voraussetzungen ist dieses sogenannte Patchworking zulässig? Inwiefern braucht es die Zustimmung seitens der involvierten Arbeitgeberinnen? Wann trifft den Arbeitnehmenden eine Informationspflicht? Und was gilt bezüglich Arbeitszeit, Überstunden, Ferien und Arbeitsunfähigkeit?

Antworten auf diese und weitere praxisrelevante Fragen, die sich für Arbeitnehmende und Arbeitgebende im Zusammenhang mit Mehrfachbeschäftigungen stellen, lesen Sie in der Volltextversion des Artikels:

«Arbeitsrecht und Patchwork: Rechtliche Bestimmungen bei Mehrfachbeschäftigung»
(personalSCHWEIZ – Das Magazin für die Schweizer Personalpraxis, Ausgabe 3/April 2020, S. 9-11).

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