Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes abgeschlossen

Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes abgeschlossen

Am vergangenen Freitag wurde das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in der parlamentarischen Schlussabstimmung angenommen. Was ist neu?

Es war ein gesetzgeberisches Mammut-Projekt, das vom EJPD mit dem Auftrag vom 6. Dezember 2011 angestossen wurde. Der Bundesrat sollte Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes prüfen und dabei insbesondere die laufenden Arbeiten zur EU-Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen. Ziel des Modernisierungsprojekts war die Anpassung der bestehenden Regeln an die Anforderungen des digitalen Zeitalters. Nach knapp 9-jähriger Projektarbeit wurde nun am vergangenen Freitag die totalrevidierten DSG in der parlamentarischen Schlussabstimmung angenommen.

Der finale Gesetzestext ist hier abrufbar.

Die Vorlage hatte zu kontroversen Debatten geführt; besonders umstritten waren dabei unter anderem die Regeln zum sogenannten Profiling. In diesem Video gibt Reto Fanger, Datenschutzexperte und Dozent am Kompetenzzentrum Management & Law, einen Überblick über die Neuerungen, die das revidierte DSG insbesondere für Unternehmen bringt:

Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht genau fest. Sobald die 100-tägige Frist für das fakultative Referendum ungenutzt abgelaufen ist, wird der Bundesrat ein konkretes Datum definieren. Es ist mit einem Inkrafttreten im Lauf des ersten Halbjahrs 2022 zu rechnen.

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