Wie oft lesen oder bearbeiten Sie Ihre Arbeits-E-Mails während der Ferien? Wenn Sie diese Frage mit ‘ab und zu’ oder ‘regelmässig’ beantworten, sind Sie nicht allein. Nicht selten erhält man Nachrichten von den eigentlich ferienabwesenden Personen. Doch zum Wohle des Arbeitnehmenden und auch der Arbeitgebenden wäre es wichtig, wenn deklarierte Ruhepausen auch als solche genutzt werden. Eine klare Kommunikation zum Recht auf Nichterreichbarkeit an freien Tagen könnte dazu beitragen.
Mit Bezug zur happy-worker-productive-worker Theory zeigen viele Studien, dass ein Zusammenhang zwischen dem Wohlbefinden und einer erhöhten Leistung besteht. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sollten Unternehmen besonders bedacht mit ihrer wertvollsten Ressource – den Mitarbeitenden – umgehen und viel Wert auf deren psychische und physische Gesundheit legen. Doch Abschalten ist in der heutigen Arbeitswelt nicht immer ganz einfach. So gaben 17,5 % der Befragten im Job-Stress-Index 2022 an, dass sie oft bis fast immer durch eine Erwartung an Erreichbarkeit belastet sind. Der Anteil an Mitarbeitenden, die sich emotional erschöpft fühlen, steigt in der Schweiz stetig an. Das zeigt sich auch in den Kosten: 2022 beliefen sich die Ausgaben für arbeitsbezogenen Stress auf 6.5 Milliarden CHF. Jedoch ist es bei weitem nicht immer die Erwartungshaltung der vorgesetzten Person, welche zu einer hohen Erreichbarkeit führt. Viele prüfen ihre E-Mails aus eigenem Antrieb oder können sich nicht von wichtigen Aufgaben oder Projekten distanzieren. Arbeitgebende und Mitarbeitende sind gemeinsam in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Ferien zum Erholen genutzt und das Nichterreichbar-Sein akzeptiert und respektiert werden.
Ein erster wichtiger Schritt ist, das Thema am Arbeitsplatz zu besprechen. Eine klare Kommunikation der gegenseitigen Erwartungen in Bezug auf das Thema Nichterreichbarkeit muss stattfinden. An der HSLU beispielweise startete im Januar 2024 das Programm «taking-care-together», welches diverse kontinuierlich oder punktuell stattfindende gesundheitsbezogene Angebote für die Mitarbeitenden beinhaltet. Gesundheit wird dabei ganzheitlich bio-psycho-sozial verstanden, womit auch Angebote zu Personal- und Laufbahnentwicklung oder digitalen Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen eines Teilprojekts wurde eine Charta zum Recht auf Nichterreichbarkeit eingeführt, welche in fünf Punkten festhält, welche Rahmenbedingungen gelten, um ein gutes Verhältnis zwischen Leistungs- und Erholungsphasen herstellen zu können. Es werden Verhaltensstandards für Mitarbeitende und Führungspersonen aufgeführt, auf welche jederzeit zurückgegriffen werden kann.
Neben der Kommunikation der Verhaltensstandards, ist auch deren Vorleben etwas Zentrales. Denn für Führungspersonen sollte das gleiche gelten wie für die anderen Mitarbeitenden. Auch sie sollten über die Möglichkeit verfügen in den Ferien komplett abschalten zu können und durch eine Stellvertretung ersetzt zu werden. Die Vorbildfunktion von Führungskräften ist wichtig, um die Kultur der Nichterreichbarkeit ins Team zu tragen. Das Stichwort Kultur ist hier zentral, denn wenn die Arbeitskolleg:innen während der Ferien das Arbeits-E-Mail-Postfach vom Handy entfernen, ist die Hürde dies ebenfalls zu tun viel kleiner. Mit diesem Kniff beantworten Sie die eingangs gestellte Frage bald mit ‘nie’.
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