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Ist die Ergänzung des Luzerner Spitalgesetzes sinnvoll?

Ist die Ergänzung des Luzerner Spitalgesetzes sinnvoll?
Von Nico van der Heiden

Die GLP lanciert das Referendum gegen das neue Luzerner Spitalgesetz. Das ist aus ordnungspolitischer Sicht sehr verständlich, führt aber bei näherer Betrachtung der politischen Realität ins Verderben.

Die SVP Kanton Luzern hatte 2023 eine Initiative «Für eine garantierte Notfall- und Grundversorgung für den ganzen Kanton» lanciert. Wenn auch allgemein formuliert, so zielte die Initiative stark auf die Erhaltung eines starken Spitalstandorts Wolhusen ab. Die Initiative forderte, dass das Luzerner Kantonsspital (LUKS) per Gesetz verpflichtet wird, an allen drei Standorten (Wolhusen, Sursee und Luzern) eine Grund- und Notfallversorgung mit Geburtshilfe und Intensivpflegestation anzubieten.

Der Kantonsrat beschloss am 6. Mai 2024 eine Anpassung des Spitalgesetzes, welches neu ebenfalls das aktuelle Leistungsangebot für die Grund- und Notfallversorgung an allen drei Spitalstandorten im Kanton Luzern detailliert im Gesetz festschreibt. Dagegen hat die GLP (mit Mitstreiter*innen) das Referendum ergriffen, weshalb es nun (bei erfolgreicher Unterschriftensammlung) im Februar 2025 zur Abstimmung kommen wird.

Interessant ist die Abstimmung, weil hier eine gesundheits- und ordnungspolitische auf eine (regional-)politische Logik trifft, die es im Schweizer Gesundheitswesen immer wieder zu beobachten gibt. Auch wenn sich das LUKS zu 100% im Besitz des Kantons befindet, macht es aus ordnungspolitischer Sicht wenig Sinn, einer Aktiengesellschaft wie dem LUKS  vorzuschreiben, welches detaillierte Angebot sie wo zu führen hat. Mit der Einführung der einheitlichen Spitalfinanzierung in der gesamten Schweiz (DRG Fallpauschalen) wollte man wirtschaftlichen Druck auf die Spitäler ausüben. Ein überteuertes Angebot soll nicht mehr finanziert werden und Angebote in der Peripherie sind in der Regel teurer. Zudem ist die Qualität der medizinischen Leistung in grösseren Spitälern besser, weil Eingriffe häufiger durchgeführt werden. Aus gesundheits- und ordnungspolitischer Sicht ist daher klar, dass die Ergänzung des Luzerner Spitalgesetzes wenig sinnvoll ist und dem LUKS eine starre politische Vorgabe setzt, die zudem nicht ausfinanziert wird. Denn der vorgeschriebene Betrieb von drei Standorten verursacht beim LUKS Kosten, die über DRG Fallpauschalen nicht abgegolten werden.

Regionalpolitisch ist die Situation eine andere: Spitalschliessungen sind gefühlt noch viel schlimmer als die Schliessung von Poststellen oder des letzten Einkaufsladens im Dorf. Die Angst, nicht mehr rasch medizinisch versorgt zu werden, vermischt sich mit einem Gefühl, als Region insgesamt abgewertet zu werden. Zahlreiche Regierungsrät*innen in anderen Kantonen wurden abgewählt, weil sie es wagten, Spitalschliessungen zu vollziehen oder auch nur anzudenken. Diese tief verwurzelten Ängste lassen sich nicht so einfach rational mit ordnungspolitischen Grundsätzen vom Tisch wischen.

Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid des Kantonsrats zur Verankerung eines starken Spitals in den (Rand-)Regionen mehr als verständlich. Es ist primär ein politisches Zeichen an die Region Wolhusen (und Sursee) und weniger Ausdruck einer fundierten gesundheitspolitischen Auseinandersetzung. Das Referendum der GLP wird deshalb – so meine Prognose – deutlich scheitern. Regionalpolitische Argumente werden in der Abstimmung von der Bevölkerung höher gewichtet als ordnungspolitische Grundsätze, mit denen sich in der Regel kein Blumentopf gewinnen lässt.

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