21. Januar 2026

Gesundheitspolitik,

Tarifgestaltung

Wenn die Abrechnung steuert: Tarife als politischer Hebel im Gesundheitssystem

Tarifänderungen entscheiden nicht nur über Abrechnung, sondern über Versorgung und Verteilung. Der umkämpfte Wechsel zu TARDOC und ambulanten Pauschalen zeigt exemplarisch, dass Tarifpolitik nicht am Rand, sondern im Zentrum gesundheitspolitischer Macht- und Verteilungsfragen steht.

Von Nico van der Heiden und Jonas Willisegger

Wenn die Abrechnung steuert: Tarife als politischer Hebel im Gesundheitssystem

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz für ambulante ärztliche Leistungen ein neues Abrechnungssystem: Der bisherige TARMED wurde durch den Einzelleistungstarif TARDOC und ergänzende ambulante Pauschalen ersetzt. Auf den ersten Blick wirkt das wie eine technische Reform. In Wirklichkeit ist es ein Paradebeispiel dafür, wie Gesundheitspolitik oft funktioniert: nicht primär über neue Gesetze, sondern über Preis- und Anreizlogiken.

Ein häufig genannter Schwachpunkt des alten Systems war, dass kognitive, zeitintensive Leistungen – Beratung, Anamnese, Diagnosefindung, Koordination – im Vergleich zu technologielastigen Leistungen als ungenügend abgebildet galten. Genau hier setzt die Reform an: Wer Grundversorgung, Koordination und Langzeitbetreuung (etwa bei chronischen Erkrankungen oder bei Kindern und älteren Menschen) stärken will, muss dafür sorgen, dass die dafür notwendige Zeit und Arbeit im Vergütungssystem plausibel abgebildet wird. Entsprechend betonen Befürworter, dass TARDOC u. a. Koordinations- und Umfeldarbeit sowie Chronic-Care-Elemente besser abbilden soll.

Damit wird sichtbar, dass die Tarifrevision nicht nur ein Update eines Verrechnungskatalogs ist, sondern eine Umverteilungs- und Steuerungsreform, die kostenneutral umgesetzt werden muss. Und Umverteilung ist immer politisch. Das zeigt sich aktuell am Widerstand gegen Teile der ambulanten Pauschalen: Die FMCH (Dachverband chirurgisch und invasiv tätiger Fachgesellschaften) hat gegen ausgewählte Pauschalen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und warnt vor Fehlanreizen bis hin zu Risiken für die Patientensicherheit.

Was für die Schweiz typisch – und für Aussenstehende oft überraschend – ist: Solche Tarife werden grundsätzlich von den Tarifpartnern entwickelt und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Gleichzeitig ist der Staat nicht bloss Zuschauer: Er genehmigt, kann Auflagen machen und hat in der Vergangenheit auch direkt in die Tarifstruktur eingegriffen. Diese staatliche Eingriffsmöglichkeit bildet eine reale „Drohkulisse“, die Tarifpartner zu Lösungen drängt.

Was folgt daraus? Wenn Tarife als Policy-Instrumente wirken, müssen ihre Effekte systematisch beobachtet werden: Volumenverschiebungen, Wartezeiten, qualitative Indikatoren und allfällige administrative Belastungen gehören in ein umfassendes Monitoring. Ein solches Monitoring ist im Tarifvertrag verbindlich geregelt: Anhang D sieht eine paritätisch zusammengesetzte Expertengruppe vor, die auf Basis von Fallkostendaten insbesondere die durchschnittlichen Heilkosten pro Quartal und Fall überwacht, Abweichungen vom Kostenkorridor analysiert und bei Über- oder Unterschreiten der Schwellenwerte Korrekturvorschläge an die Entscheidungsgremien der Tarifpartner erarbeitet. Ziel ist es, Fehlanreize früh zu erkennen und tarifliche Anpassungen zeitnah auszulösen.

Der Prozess ist jedoch nicht risikofrei. Die starke Orientierung an Durchschnittskosten kann qualitative Aspekte der Versorgung in den Hintergrund drängen. Zudem birgt die paritätische Zusammensetzung der Expertengruppe Konfliktpotenzial. Taktisches Verhalten könnte notwendige Anpassungen verzögern. Auch hängt die Steuerungsfähigkeit des Systems wesentlich von der Datenqualität und der zeitnahen Verfügbarkeit der Abrechnungen ab.

Entscheidend wird sein, dass der Bundesrat seine angekündigte Rolle als Hüter eines lern- und anpassungsfähigen Tarifsystems tatsächlich wahrnimmt. Nur wenn die jährliche Weiterentwicklung konsequent umgesetzt, auf belastbaren Monitoringdaten abgestützt und nicht durch Partikularinteressen ausgebremst wird, kann das Gesamttarifsystem seine steuernde Wirkung entfalten – und langfristig zu einer sachgerechten, qualitativ hochwertigen und finanzierbaren ambulanten Versorgung beitragen.


Die auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge spiegeln die persönlichen Meinungen und Einschätzungen der Autor:innen wider und entsprechen nicht zwingend der offiziellen Haltung der Hochschule Luzern.

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