17. Februar 2013

Allgemein,

Kantonalbanken

Corporate Governance bei Kantonalbanken – ein Rahmenwerk

Von Prof. Dr. Andreas Dietrich

Das Bankengesetz legt zwei Kriterien fest, welche eine Bank zu einer Kantonalbank machen: Der Kanton muss eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des Kapitals halten und über mehr als einen Drittel der Stimmen verfügen. Zudem muss er ein kantonales Gesetz über die Kantonalbank erlassen. Darüber hinaus ist eine grosse Vielfalt wichtiger Ausgestaltungsmerkmale von Kantonalbanken möglich.

Zwischen Marktdynamik und politischen Prozessen

Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern – Wirtschaft die «Public Corporate Governance von Kantonalbanken» untersucht. Das Resultat ist ein Rahmenwerk, welches 18 Gestaltungsparameter für die Ausgestaltung der Public Corporate Governance mit 61 Ausgestaltungsvarianten aufzeigt. Mit den Governance-Typen «Politik» und «Ökonomie» werden in der Studie zwei Extrempole definiert. Der erstere Typ ist stark von politischen Vorgaben geprägt, während der Ökonomie-Typus sich bezüglich Governance nicht wesentlich von privaten Banken unterscheidet.

Auszug aus der Studie «Governance von Kantonalbanken – Ein Rahmenkonzept»

Die IFZ-Kantonalbanken-Studie schafft Übersicht

Die Studie des IFZ der Hochschule Luzern gibt der komplexen Kantonalbanken-Welt eine Struktur und bietet den Kantonen einen Überblick darüber, welche Optionen sie für die Führung, Steuerung und Kontrolle ihrer Banken haben.

Die Studie «Governance von Kantonalbanken – Ein Rahmenkonzept» kann unter ifz@hslu.ch bestellt werden. Sie kostet 85 Franken.

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.

Pin It on Pinterest