15. September 2022

Event

Patentierung von Software, insbesondere in der Robotik

Patentierung von Software, insbesondere in der Robotik

Der Patentierung von Software ist in der Schweiz und im europäischen Raum Grenzen gesetzt. In gewissen Fällen kann jedoch Software an sich patentiert werden. Patentierbar kann Software insbesondere auch dann sein, wenn sie in ein physisches System (Gerät) implementiert ist. Dies ist insbesondere für den Bereich der Robotik von besonderem Interesse. Patentanwalt Dr. Philipp Rüfenacht befasst sich in seiner Praxis mit der Patentierung von Software und vermittelt in der Community die entsprechenden juristischen und technischen Voraussetzungen.

Programm

17:30 Uhr
Begrüssung durch Prof. Ursula Sury, Vizedirektorin und Leiterin Weiterbildung, Hochschule Luzern – Informatik

17:40 Uhr
Kurzinput von Dr. Philipp Rüfenacht, Partner Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG

18:00 Uhr
Fragen, Diskussion und Austausch mit allen Teilnehmenden

18:25 Uhr
Abschlussworte durch Prof. Ursula Sury

Zielgruppe
Aus meiner Sicht sicherlich Entwickler, Product Manager sowie Technologiemanager im Bereich Robotik und in anderen Bereichen, in denen Software in technischen Systemen zum Einsatz kommt.

Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos

MI 28. September 2022
17:30 bis 18:30 Uhr

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.