31. August 2023
Anforderungen
- Teilnahmeberechtigt sind Klein- und Kleinstbetriebe mit maximal 50 Angestellten (umgerechnet in Vollzeitstellen) und Personen, die ihren Sitz im Zentralschweizer Berggebiet haben, bzw. dort wohnen (ZG, LU, NW, OW, SZ, UR). Es gelten die Bergzonen 1-4 resp. das Sömmerungsgebiet gemäss Bundesamt für Landwirtschaft.
- Die eingereichte Idee hat keine monetären Fördermittel von mehr als CHF 100’000 (à-fonds-perdu oder Innosuisse-Beiträge) erhalten.
- Es muss sich um ein innovatives Projekt handeln. Innovationsgehalt und Marktpotenzial müssen aufgezeigt werden.
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