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Leichte Sprache schafft Verständlichkeit – für viele Menschen

Leichte Sprache schafft Verständlichkeit – für viele Menschen
Sprachliche Barrieren – unüberwindbare Hindernisse (Bild: Benz & Beck, 2021)

Behörden und Organisationen verwenden oft eine komplizierte Sprache. Für Menschen mit einer Leseschwäche stellt dies eine unüberwindbare Hürde dar. Leichte Sprache kann helfen, Barrieren zu überwinden.

Hohes Sprachniveau, viele Fachbegriffe und ein komplizierter Satzbau erschweren für viele Menschen die Verständlichkeit eines Textes. Die Inhalte der Texte bleiben ihnen oft verborgen.

Gerade Behördeninformationen sind oft in einer Sprache verfasst, die komplex und nicht auf Anhieb verständlich ist. Wir sprechen dabei nicht von einer Minderheit, die die Texte von Behörden nicht versteht. Während Behörden überwiegend auf Sprachniveau C1 oder höher kommunizieren, beherrschen 93 Prozent der Bevölkerung ein Sprachniveau unterhalb C1. Das heisst: ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung kann die Informationen weder nachvollziehen noch entsprechend handeln. Diese Zahlen entstammen der «Level One Studie» der Universität Hamburg aus dem Jahre 2011. Diese sind zwar nicht 1:1 auf die Schweiz übertragbar, aber sollten uns hellhörig machen.

Wie steht die Schweiz da? Unseren Lesekompetenzen auf der Spur
Die in der Schweiz meistgenannte Zahl derer, die nicht gut genug lesen, um einen einfachen Text zu verstehen, ist 800’000. Die ALL-Studie aus dem Jahr 2005 kam zum Schluss, dass 16 Prozent der 16- bis 65-Jährigen in der Schweiz über ungenügende Lesekompetenzen verfügen. Es sei zu befürchten, dass diese Menschen im persönlichen und gesellschaftlichen Leben Nachteile erleiden – so die Studie. Um aktuelle Daten und mehr Klarheit zu erhalten, beteiligt sich die Schweiz aktuell an der PIAAC-Erhebung. PIAAC ist ein internationales Programm zur Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen. Es wurde von der OECD entwickelt und im Jahr 2010 in 38 Ländern erstmals durchgeführt. Die Ergebnisse für die Schweiz aus dem aktuellen zweiten Zyklus werden 2024 vorliegen. Man darf also gespannt sein.

Verwaltungen erreichen ihre kommunikativen Ziele nicht immer
Das Sprachniveau von Behörden ist also oft zu komplex für die Adressatinnen und Adressaten. Das führt entweder dazu, dass diese die Informationen nicht verstehen und daher nicht oder nicht erwartungsgemäss auf Schreiben oder Entscheide der Behörden reagieren. Auch schränkt es die Selbstbestimmung und Partizipation der Menschen ein, wenn sie auf Hilfe von Fach- und Drittpersonen angewiesen sind. Mögliche Folgen zu komplexer Texte: Die Behörden riskieren, ihre kommunikativen Ziele nicht zu erreichen, dadurch steigt ihr Aufwand und im Gegenzug sinkt das Vertrauen der Adressatinnen und Adressaten in die Behörden.

Was können Verwaltungen tun, damit sie ihre Adressatinnen und Adressaten besser erreichen?
Auf diese Frage wollte ich im Rahmen meines letztjährigen CAS «Arbeitsintegration» an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit Antworten finden. Mittels einer Online-Umfrage befragte ich Mitarbeitende von drei Schweizer Kantonsverwaltungen. Von den 351 angeschriebenen Personen haben 154 an der Umfrage teilgenommen. Die Umfrageergebnisse gaben Hinweise darauf, wie es um die Verwendung von «Leichter Sprache» in den Verwaltungen steht und, noch wichtiger, was nach Meinung der Befragten getan werden sollte, damit die leicht verständliche Sprache vermehrt im Behördenalltag eingesetzt wird.

Was ist Leichte Sprache, was ist einfache bzw. leicht verständliche Sprache?

Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Sprache. Sie ist aber keine Kindersprache, sondern hat ein festes Regelwerk und ist grammatikalisch korrekt. Das Regelwerk für Leichte Sprache wird seit 2006 vom Verein Netzwerk Leichte Sprache herausgegeben.
Demgegenüber gründet die einfache oder leicht verständliche Sprache auf keinem festen Regelwerk und der Grad der Vereinfachung ist nicht so gross wie bei der Leichten Sprache; längere Sätze und Nebensätze etwa sind erlaubt. In Anlehnung an den gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen entspricht die Leichte Sprache dem Niveau A1 und A2, während die einfache Sprache dem Niveau B1 entspricht.

Ist Leichte Sprache in den Kantonsverwaltungen heute etabliert?
Von den Umfrage-Teilnehmenden gaben immerhin 27 Prozent an, dass ihre Arbeitgeberin Texte in Leichter Sprache anbietet. Demgegenüber gaben 25 Prozent an, dass ihre Verwaltung keine Texte in Leichter Sprache zur Verfügung stellt und 48 Prozent der Befragten konnten dazu keine Auskunft geben. Das heisst: Obschon das Gros der Teilnehmenden der Leichten oder leicht verständlichen Sprache grosse Bedeutung zumisst, ist diese in den drei befragten Kantonsverwaltungen wenig verbreitet, verankert oder bekannt.

Welche Massnahmen wären nötig, damit es mehr Texte in Leichter Sprache gibt?
Die Teilnehmenden nannten viele Massnahmen, die der Leichten Sprache in der Verwaltung zum Durchbruch verhelfen würden. Diese lassen sich so zusammenfassen:

Damit Leichte Sprache gelingt, braucht es…

  1. ein klares Bekenntnis der Führungsverantwortlichen
  2. die Herausgabe eines Manuals für Leichte Sprache
  3. die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle Leichte Sprache in den Kantonen
  4. die Zusammenarbeit der Behörden und Departemente untereinander
  5. den Nutzen der Leichten Sprache wiederholt aufzeigen und quantifizieren
Einige Grundregeln, die die Verständlichkeit von Texten erleichtern
  • Benutzen Sie einfache Wörter. Verzichten Sie auf Fachbegriffe und Fremdwörter
  • Schreiben Sie kurze Sätze. Verzichten Sie auf Neben- und Passivsätze.
  • Verwenden Sie keinen Konjunktiv und kein Genitiv.
  • Achten Sie bei Ihrem Text auf eine klare Struktur und Chronologie.
  • Machen Sie sinnvolle und ausreichend Absätze und Überschriften.
  • Verzichten Sie auf Abkürzungen und Sonderzeichen.
  • Achten Sie auf genügende Schriftgrösse und lassen Sie Abstand zwischen den Zeilen.
  • Benutzen Sie Bilder, die Ihrer jeweiligen Zielgruppe helfen, den Text zu verstehen.
    Quelle: Daniela Gübelin

Zusammenfassend: Die Verwendung der Leichten und leicht verständlichen Sprache ist in der Schweiz und gerade auch in Verwaltungen wenig verbreitet. Das, obschon viele Adressatinnen und Adressaten davon profitieren könnten. Die Behörden wären – auch in ihrem eigenen Interesse – gut beraten, ihre heutige Praxis zu überdenken. Denn: Nur wer versteht, was sie oder er tun soll, kann entsprechend handeln, und nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann diese wahrnehmen.

Von: Daniela Gübelin
Bild: Johanna Benz und Tiziana Beck, www.graphicrecording.cool

Daniela Gübelin

Daniela Gübelin

Die Ökonomin und PR-Beraterin Daniela Gübelin war unter anderem als Qualitätsverantwortliche einer kantonalen Sozialversicherung tätig. Dabei stellte sie fest, dass ein Bedarf nach besser verständlichen Dokumenten und Behördeninformationen besteht. Sie liess sich zur Übersetzerin für Leichte Sprache ausbilden und vom Netzwerk Leichte Sprache zertifizieren, um Institutionen, Verwaltungen und Unternehmen im Bereich Diversity und Inklusion zu beraten.

Weitere Informationen zum Thema
Mehr zum Thema Leichte Sprache und eine Zusammenfassung der vorgenannten CAS-Abschlussarbeit unter www.leicht-gesagt.ch.

CAS Arbeitsintegration und weitere HSLU-Weiterbildungen
Daniela Gübelin schloss 2021 den CAS Arbeitsintegration ab. Hier erfahren Sie mehr über diese und andere Weiterbildungen an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit.
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