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Gemeindewahlen

Gemeindewahlen im Kanton Luzern: Wieso keine Auswahl?

Gemeindewahlen im Kanton Luzern: Wieso keine Auswahl?

Wohnen Sie in Adligenswil, Escholzmatt-Marbach oder Kriens? Dann fallen die diesjährigen Gemeinderatswahlen für Sie faktisch aus. Es stellen sich in diesen Gemeinden nur genauso viele Kandidierende zur Verfügung für die Exekutive, wie es auch Sitze gibt. Es gibt also gar nicht wirklich etwas auszuwählen! Dieser Umstand ist wohl kaum eine Ausnahme, die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass das auch vor 4, 8, 12 etc. Jahren schon der Fall war. Genau gleich geht es den stimmberechtigen Einwohnerinnen und Einwohnern von weiteren 43 Luzerner Gemeinden dieses Jahr.

Grundsätzlich gibt es einen Zusammenhang zwischen der Grösse einer Gemeinde und der Anzahl Kandidierenden: Je grösser die Gemeinde, desto eher kommt es zu Kampfwahlen. Grosser Ausreisser dieses Jahr: In der Stadt Kriens, notabene der drittgrössten Gemeinde des Kantons Luzern, stehen trotz über 28’000 Einwohner*innen keine Wahlen an.

Es kommt dieses Jahr also lediglich in 27 Gemeinden effektiv zu Wahlen: Ein genauerer Blick zeigt aber auch hier, dass die Auswahl durchaus bescheiden ist: In 16 dieser 27 Gemeinden stellt sich lediglich eine einzige Person mehr zur Verfügung als es Sitze gibt. Und nur in vier Gemeinden (Luzern, Meggen, Emmen und Ermensee) besteht tatsächlich eine breite Auswahl, mit mehr als +3 Personen als es Sitze gibt.

Mangelnde Attraktivität von öffentlichen Ämtern

Man muss sogar froh sein, dass beinahe überall die Sitze besetzt werden können. Denn das Amt als Gemeinderätin oder Gemeinderat ist nicht unbedingt beliebt: Abendliche Sitzungen, schwierige Vereinbarkeit mit Beruf und Familie, magere Bezahlung. In drei von 78 Gemeinden (Ballwil, Luthern und Ufhusen) ist die Situation gar dramatisch und es stellen sich weniger Kandidierende zur Verfügung, als es Sitze gibt. Hier kommt es entweder zu Lösungen in letzter Minute (zweiter Wahlgang), zu Amtszwängen (jemand muss das Amt gegen seinen Willen antreten) oder es droht eine Zwangsverwaltung durch den Kanton.

Problematisch ist es vor allem aus Sicht der Demokratie und der Repräsentation: Wohnen Sie in Wauwil und möchten eine Frau wählen? Wohnen Sie in Schüpfheim und präferieren eine Person aus dem politisch linken Lager? Sind Sie in Nottwil daheim und möchten jemanden aus der SVP wählen? Leider geht dies alles nicht.

Theorie vs. Realität

In der Theorie besteht die Grundidee der Demokratie darin, dass die Wählenden aus einer Vielzahl von Kandidierenden und deren Eigenschaften auswählen können, zwischen jung und alt, weiblich und männlich, links oder rechts, Akademikerin oder Berufsmann, führungserfahren oder nicht. Und natürlich wäre aus demokratischer Sicht auch die Eignung für das Amt zentral.

Die Ausgangslage in den Luzerner Gemeinden zeigt: Wir haben diese Auswahl leider fast nie. Wir sollten es deshalb nie für selbstverständlich nehmen, dass wir (engagierte) Personen finden, die dieses Amt ausführen möchten. Ansprüche dürfen wir leider kaum stellen. Aus demokratischer Sicht: Schade! Und Anlass sich einmal ernsthaft darüber zu unterhalten, wie wir das Amt der Gemeinderätin/des Gemeinderates wieder attraktiver machen können, z.B. mit

  • einer besseren Vereinbarkeit des Amtes mit Freizeitaktivitäten und/oder Familienarbeit (mit Sitzungen nicht am Abend),
  • mit mehr Verständnis der Arbeitgebenden für ein Milizamt und entsprechender Flexibilität im Beruf,
  • eine der Verantwortung und zeitlichen Beanspruchung angemessenen Entlöhnung,
  • mit modernen Arbeitsformen, z.B. durch Delegation des operativen Geschäfts an die Verwaltung (Stichwort Gemeindeführungsmodell).

Veröffentlicht am: 12. April 2024

Autor: Nico van der Heiden

Dozent & Stv. Leiter CC Public and Nonprofit Management, Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR
+41 41 228 42 43 nico.vanderheiden@hslu.ch

Kommentare

1 Kommentare

roger erni

1. Sich als Kandidat zur Verfügung stellen heisst: sich öffentlich machen (das will ein Mensch nicht, wenn er wenig Chance besitzt 2. analysieren sich doch ebenfalls: wo und wie viele wählbare Personen besitzen einen Uni-Abschluss 3. analysieren sich einmal: in welchen Ämtern (Gemeinde und Departement) gilt ihre zentrale Forderung "Und natürlich wäre aus demokratischer Sicht auch die Eignung für das Amt zentral." zu Punkte 2 und 3: als lic. oec. publ. Uni Zürich und Finanzchef können sie die Punkte 2 und 3 für Kriens bereits abhacken. wünsche uns - trotz "keine Wahlen" gute Wahlen denn es gilt Wahltag = Zahltag (www.erni-kr.ch; mein Leistungsausweis: erni-kr.ch/wp-content/uploads/2024/03/mein_leistungsausweis.pdf und die Geschichte dazu: https://erni-kr.ch/2024/03/24/wahltag-zahltag/ politunkompliziert de Roger P.S. gaaaaanz guter Artikel lieber Nico

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