19. November 2014

Allgemein,

Rechnungslegung

Geldflussrechnung – letzter Widerstand einer Zürcher Metropole?

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Von Prof. Dr. Marco PassardiDozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Im 3. Abschnitt des revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrechts wird für «grössere Unternehmen» neu auch eine Geldflussrechnung zum Fonds Flüssige Mittel verlangt (Art. 961 f. OR). Dieses Erfordernis entspricht einem in Theorie und Praxis schon lange favorisiertem Vorgehen – es wird hier sogar empfohlen, auch ohne formelle gesetzliche Pflicht die Geldflussrechnung im Rahmen der Rechnungslegung zu forcieren. Sowohl die bereits per 1.1.2014 abgeschlossene SchKG-Revision als auch die bei Aktiengesellschaften neu vorgesehenen Bestimmungen zur Illiquidität werden den Stellenwert der Geldflussrechnung weiter erhöhen und zur Pflicht machen.

Accountingstandards wie Swiss GAAP FER (Empfehlung Nr. 4) und IFRS (IAS 7) tun dies schon lange und sind in der Praxis bestens etabliert; dies v.a. deshalb, weil damit ein weitestgehend von Bewertungsüberlegungen unabhängiges Instrument geschaffen werden kann. Dieser Erkenntnis verschlossen hat sich scheinbar eine grosse Zürcher Stadt: Der Zürcher Kantonsrat hat am 9. Januar 2006 das Gesetz über Controlling und Rechnungslegung und am 10. März 2008 die Rechnungslegungsverordnung beschlossen. Damit werden im Kanton Zürich über weite Strecken die  IPSAS (eine Art «Sonderform der IFRS» für die öffentlich-rechtlichen Haushalte) eingeführt. Es mutet deshalb eigenwillig an, wie sich die Exekutive der Stadt Winterthur zum Stellenwert der Geldflussrechnung äusserte.

In seinem Beitrag im Schweizer Treuhänder vom Oktober/November 2014 illustriert Prof. Dr. Marco Passardi die Thematik.

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