21. März 2017
Von Prof. Dr. Marco Passardi, Dozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Das Ausschütten einer Dividende gehört wohl häufig zu denjenigen Anträgen, welche der Verwaltungsrat gerne der Generalversammlung vorlegt (zu den diesbezüglichen Pflichten des Verwaltungsrates vgl. Art. 716a Abs. 1 Ziff. 6 OR); umso mehr dann, wenn die Dividendensätze durch einen Anstieg gekennzeichnet sind.
Voraussetzungen zur Dividendenzahlung
Grundsätzlich kennt das Schweizer Recht vier Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Dividendenzahlung möglich ist:
Einlagerückgewähr
Aufgrund eines Urteils des Schweizer Bundesgerichts ist das Verbot der Einlagerückgewähr in einem jüngsten Gerichtsurteil neu umschrieben worden. Der im Schweizer Jahrbuch des Rechnungswesens 2017 (Hrsg. Prof. Dr. Dieter Pfaff, Prof. Dr. Reto Eberle) veröffentlichte Beitrag von Prof. Dr. Marco Passardi erläutert diesen sowie zahlreiche weitere Aspekte der Gestaltung der Jahresrechnung anhand einer praxisnahen Fallstudie.
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