30. August 2018

Privatbestechung – auch eine Herausforderung für KMU?

Privatbestechung – auch eine Herausforderung für KMU?


von Susanne Grau, Dozentin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

KMU sind auf Vertrauen aufgebaut und leben nicht zuletzt von einem guten Beziehungsnetz. Die Pflege dieser Beziehungen ist wichtig – es gilt allerdings einige Stolpersteine zu beachten. Ist ein geleisteter oder angenommener Vorteil «ungebührend», kann eine Strafbarkeit wegen Privatbestechung drohen. Darüber hinaus kann sich das Unternehmen strafbar machen, wenn ihm vorgeworfen werden kann, dass die Bestechung aufgrund von Mängeln in der Organisation vorgekommen ist.

Seit dem 1. Juli 2016 wird Privatbestechung – ausser in leichten Fällen – von Amtes wegen verfolgt. Bis dahin war ein Strafantrag nötig und die Handlungen mussten wettbewerbsverzerrend sein. Nun sind die Hürden weggefallen, welche die Strafverfolgung bisher erschwert haben.

Inwiefern sind Unternehmen betroffen?
Die Privatbestechung ist für Unternehmen aus strafrechtlicher Sicht von Interesse, es droht Busse, wenn ein Organisationsmangel die aktive Bestechung zulässt bzw. nicht verhindert. Unternehmen sind aber auch in ihren finanziellen Interessen betroffen, wenn sie durch die Machenschaften ihrer Angestellten und Geschäftsführer selber zu Schaden kommen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, im Rahmen von Strafuntersuchungen gegen Geschäftspartner in eine Verfahren involviert zu werden.

Bis wann handelt es sich um einen «leichten Fall»?
Das Gesetz sieht hierzu keine klare Regelung vor. Es dürfte sich wohl um eine Deliktsumme von wenigen Tausend Franken handeln, wenn dabei keine Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit, keine mehrfache Begehung und kein Urkundendelikt vorliegt. Der letzte Punkt ist interessant, wenn man bedenkt, dass Fälschungen in Buchführung und Rechnungslegung strafbar sind.

Wie können Unternehmen der Privatbestechung vorbeugen?
Klare Regelungen in Bezug auf Personal, Geschäftspartner, Organisation und die interne Kontrolle sind gefragt (z.B. betreffend dem Anbieten oder Annehmen von Geschenken). Zudem sollte geregelt werden, wo Betroffene intern Korruptionsfälle und ähnliches melden können.

Ausführlichere Informationen rund um’s Thema sowie Stolpersteine und Massnahmen für Unternehmen werden am KMU-Forum vom 10. September 2018 von folgenden Referierenden präsentiert:

  • Dr. Michael Faske, Partner, Ernst & Young LLP/Dozent, Hochschule Luzern – Wirtschaft, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
  • Susanne Grau, Expertin für Wirtschaftskriminalität, Dozentin, Hochschule Luzern – Wirtschaft, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Die Teilnahme ist kostenlos. Nach den Vorträgen/Referaten wird als Networking-Plattform ein Apéro für alle Teilnehmenden angeboten. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter hslu.ch/ifz.kmu oder via ifz@hslu.ch!

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Innerhalb des Themenbereiches Wirtschaftskriminalität werden am IFZ verschiedene spannende Weiterbildungslehrgänge angeboten. Zudem findet am 27. November 2018 das Seminar Kriminalität am Arbeitsplatz und am 3. Dezember das Seminar Einführung in Compliance statt.

 

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