4. September 2013
Dozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Die jeden Herbst stattfindende Diskussion über die «richtige» Höhe der Krankenkassenprämien ist ein alljährliches Polit-Theater. Anerkannt wird von allen Akteuren immerhin, dass zur Festlegung der Prämienhöhe Bilanzen und Erfolgsrechnungen benötigt werden.
Das Polittheater könnte 2013 aber trotzdem noch um einen Akt erweitert werden – weshalb?
Aus dem Entwurf des Swiss GAAP FER 14 ist der Swiss GAAP FER 41 für Kranken- und Gebäudeversicherungen entstanden. Per 1. 1. 2012 ist dann diese Fachempfehlung eingeführt worden. Der Bundesrat, vertreten durch das Eidg. Departement des Innern (EDI, Bundesrat Didier Burkhalter) hat Mitte 2011 entschieden, Swiss GAAP FER 41 für die Krankenversicherungsbranche im statutarischen Abschluss für die Grundversicherung nach KVG als verbindlich zu erklären. In der ersten Jahreshälfte 2013 waren die Krankenversicherer deshalb erstmals mit der konkreten Anwendung der Norm auf breiter Basis betroffen.
Wie eine am IFZ betreute Abschlussarbeit gezeigt hat, wird mit der neuen Norm zwar die Transparenz erhöht – zugleich aber wird die Zahlenflut grösser – es gibt nicht mehr nur ein bestimmtes Eigenkapital, sondern bez. Grundversicherung (KVG) ein Eigenkapital gem. FER mit Konkretisierungen des BAG, ein anderes für das der FINMA unterstellte Krankenversicherungsgeschäft gem. Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Erkenntnisse der Untersuchung wurden von der Schweizer Treuhandkammer im August 2013 veröffentlicht.
Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift der Schweizer Treuhänder finden Sie hier.
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