4. April 2025

Allgemein,

Forschung,

Nachhaltigkeit

Auswirkungen des regulatorischen Wandels auf die Berichterstattung über nicht-finanzielle Kennzahlen

Auswirkungen des regulatorischen Wandels auf die Berichterstattung über nicht-finanzielle Kennzahlen

Von Prof. Dr. Stefan Behringer und Melanie Lisa Fürch

Aktuelle regulatorische Unsicherheiten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen betroffene Unternehmen vor neue Herausforderungen; sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz steht eine Anpassung der Gesetzeslage zur Diskussion. Dieser Beitrag untersucht damit einhergehende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Zulieferer und gibt Hilfestellung, wie Nachhaltigkeitsdaten trotz unsicherer Rahmenbedingungen strategisch und effizient genutzt werden können.

Die Eingabefrist zur Vernehmlassung der Klimaschutz-Verordnung (KIV) endete am 21. März 2025. Die Neufassung der Verordnung steht noch aus, bevor die angepasste Version des KIVs am 01. Januar 2026 in Kraft treten soll [1]. Parallel dazu plant die Europäische Union (EU) Anpassungen an verschiedenen Rechtsakten im Nachhaltigkeitsbereich. Am 26. Februar 2025 wurde dazu das «Omnibus-Paket» vorgelegt, mit dem Ziel, den Aufwand der Berichterstattung «um mindestens 25% und für KMU um mindestens 35% zu verringern» [2]. Erreicht werden kann dies nach Aussagen der EU-Kommission durch eine Klausur der Vorschriften, bei der man die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung teils korrigierte, teils konsolidierte.

EU-Richtlinien CSRD und CSDDD

Von den Änderungen sind mehrere Rechtsakte betroffen, darunter die beiden Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sowie die Verordnungen zur Klima- und Umwelttaxonomie [3]. Die CSRD fordert von Unternehmen in der EU eine umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung, während die CSDDD Unternehmen dazu anhält, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette zu beachten. In der EU gibt es Verordnungen und Richtlinien als Rechtsakte. Während Verordnungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, sind Richtlinien zunächst einmal nur indirekt bindend und werden erst auf nationaler Ebene rechtlich verbindlich verankert. Davor geben sie lediglich eine wegweisende Richtung an.

Reduktion der Bürokratie

Bei den neuesten Anpassungen in Bezug auf Nachhaltigkeit spricht die EU-Kommission von Vereinfachungen und einer Reduktion des bürokratischen Aufwands zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Die Vorschläge der Kommission müssen noch vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat genehmigt werden, wobei sich auch noch Änderungen ergeben können. Erst nach Abschluss des Verfahrens und der offiziellen Verabschiedung der Änderungen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung der Dauer von Gesetzgebungsverfahren, welche sich über einen Zeitraum von einem halben Jahr bis hin zu mehreren Jahren erstrecken können, zeigen die überarbeiteten EU-Richtlinien damit zunächst nur eine politische Tendenz an, in welche sich die Gesetzeslage hin verändern kann.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die regulatorischen Anpassungen wirken sich direkt auf berichtspflichtige Unternehmen und indirekt auf deren Zulieferer aus. Letztere werden in der Regel dazu aufgefordert, Daten für die Nachhaltigkeitsbewertung der Lieferketten bereitzustellen, um die Berichtspflicht ihrer Auftraggeber zu erfüllen.

Die zuletzt immer öfter auftretenden Änderungen in der Gesetzgebung erfordern eine agile Anpassung der Berichterstattung. Der interne Prozess der Datenerhebung bis zur Absegnung und Veröffentlichung der Daten nimmt meist mehrere Monate in Anspruch. Daher sind nicht nur bei einer strengeren Regulatorik, sondern auch bei einer Deregulierung entsprechende Vorlaufzeiten zu beachten, sodass die gewünschten Effekte wie eine ressourcenschonendere Berichterstattung zum Tragen kommen können. Jede regulatorische Änderung bedarf zunächst einer Übersetzung in die betriebsinternen Strukturen. Im Hinblick auf die aktuellen Veränderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung können – je nach Ausgangslage – bereits bestehende und festgelegte Kennzahlen im laufenden Prozess angepasst und Berichtsthemen stärker konsolidiert werden, um den Arbeitsaufwand bei der Auswertung der Daten zu reduzieren.

Agile Anpassung der Berichterstattung

Zur Entscheidung über eine Reduktion der Datenerfassung und -auswertung spielt die unternehmensinterne (Nachhaltigkeits)-Strategie eine entscheidende Rolle. Dort, wo die Haupttreiber für die Berichterstattung liegen, lohnt es sich genauer hinzusehen. Wird die Berichterstattung durch einem compliance-getriebenen Ansatz gesteuert, liegt eine Anpassung der Kennzahlen nahe, vor allem wenn bisher noch kein Reporting dazu erfolgte. Wurde bereits ein Report zu den betroffenen Kennzahlen durchgeführt, bietet sich eine Evaluation des bisherigen Reportings- und Datenerhebungsprozesses an. Leitfragen dieser Untersuchung können sein:

  • Wie hoch sind die Kosten für die Änderung von Nachhaltigkeitskennzahlen?
  • Reduziert eine Anpassung des Reportings den Aufwand der Datenerhebung?
  • Welche Erkenntnisse konnten bisher aus den Nachhaltigkeitsdaten gewonnen werden?
  • Haben die erhobenen Kennzahlen einen (in)direkt messbaren Mehrwert erbracht?
  • Wer profitiert bei der Zielerreichung von Nachhaltigkeits-KPIs?

Kooperation von Wirtschaft und Forschung

Es steht ausser Frage, dass die aktuelle geopolitische Lage und die unklare regulatorische Zukunft der Nachhaltigkeitsverpflichtungen, Auswirkungen auf unternehmerische Nachhaltigkeitsrichtlinien und – kennzahlen haben. Es bleibt die Frage offen, ob eine Deregulierung der Berichterstattung auch eine Reduzierung der Erhebung von Nachhaltigkeitsdaten und -kennzahlen zur Folge haben muss. Grösster Einflussfaktor bildet die unternehmensinterne Haltung und strategische Ausrichtung. Diese erfordert in unstetigen Zeiten eine agile Anpassung und eine stetige Neubewertung der Lage. Resilienz ist gefordert. Ebenso wie eine Neubewertung der Treiber für das Reporting von Nachhaltigkeitsdaten und -kennzahlen. Ein Lösungsansatz für den Umgang mit volatilen Rahmenbedingungen in der Nachhaltigkeits-berichterstattung wird aktuell in einem Kooperationsprojekt des Digital Business Labs des Departments Informatik der Hochschule Luzern mit dem Kompetenzzentrum Controlling des Instituts für Finanzdienstleistungen entwickelt. Mehr Informationen zum Projekt finden Sie hier:

Literaturverzeichnis

[1]   Der Bundesrat: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange. URL https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103451.html. – Aktualisierungsdatum: 2025-04-01 – Überprüfungsdatum 2025-04-01

[2]   European Commission: Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Investitionen. 26.02.2025. URL https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614

[3]   Comm/dg/unit: Fragen und Antworten zum Omnibus-Paket. URL https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_615. – Aktualisierungsdatum: 2025-04-01 – Überprüfungsdatum 2025-04-01


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