28. September 2026

Finanzen,

Stewardship

Mögliche Einschränkungen für Aktionärsanträge in den USA: Gewinnen ESG-Engagements weiter an Bedeutung und wie steht es um das Thema Stewardship in der Schweiz?

Die Möglichkeiten von Aktionären, Einfluss auf US-Unternehmen zu nehmen, könnten sich grundlegend verändern. Am 16. September 2026 hat die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) vorgeschlagen, Rule 14a-8 abzuschaffen.

Mögliche Einschränkungen für Aktionärsanträge in den USA: Gewinnen ESG-Engagements weiter an Bedeutung und wie steht es um das Thema Stewardship in der Schweiz?

Von Dr. Timo Heroth

Die Zahl der eingereichten Aktionärsanträge ging im ersten Halbjahr 2025 erstmals seit 2020 wieder zurück. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sank sie um 13 %. Anträge zu ökologischen, sozialen und politischen Themen (ESP) machten mit 57 % zwar weiterhin den grössten Anteil aus, verloren jedoch gegenüber 2024 (62 %) an Bedeutung. Gleichzeitig nahm die Zahl der Governance-bezogenen Anträge zu, wodurch sich der Abstand zwischen beiden Kategorien merklich verringerte (Harvard Law School on Corporate Governance 2025).

Die Exchange Act Rule 14a-8 bildet bislang den bundesrechtlichen Rahmen, über den berechtigte Aktionäre bestimmte Anträge in die Proxy-Unterlagen eines Unternehmens und damit zur Abstimmung auf der Hauptversammlung einbringen können. Die SEC argumentiert unter anderem, dass die Regel ihre gesetzliche Kompetenz überschreite und in Bereiche des Gesellschaftsrechts der US-Bundesstaaten eingreife.

Wichtig ist: Bislang handelt es sich um einen Vorschlag der SEC und noch nicht um geltendes Recht.

Die Entwicklung wirft jedoch bereits heute eine grundlegendere Frage auf: Welche Rolle spielt Stewardship, wenn ein etablierter formaler Kanal der Aktionärseinflussnahme eingeschränkt wird? Genau solche Fragen stehen auch im Zentrum des IFZ Swiss Stewardship Forums am 1. Dezember 2026 am Institut für Finanzdienstleistungen Zug der Hochschule Luzern in Rotkreuz. Das Forum bringt Expertinnen und Experten aus Asset Management, Proxy Voting, Unternehmen und Wissenschaft zusammen, um aktuelle Entwicklungen rund um Stewardship, Active Ownership und die wirksame Ausübung von Aktionärsrechten zu diskutieren.

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1. Von Shareholder Proposals zu stärkerem Engagement?

Aktionärsanträge sind nur ein Instrument innerhalb eines wesentlich breiteren Stewardship-Instrumentariums. Institutionelle Investoren können ihren Einfluss unter anderem über Stimmrechtsausübung, direkten Unternehmensdialog, kollaborative Engagements, Eskalationsmassnahmen und letztlich auch über ihre Investitionsentscheidungen ausüben.

Eine Abschaffung von Rule 14a-8 würde daher nicht das Ende des Aktionärseinflusses bedeuten. Sie könnte jedoch verändern, über welche Kanäle dieser Einfluss ausgeübt wird.

Direkte ESG-Engagements mit Portfoliounternehmen könnten dadurch an Bedeutung gewinnen. Anstatt ein Thema über einen Aktionärsantrag auf die Agenda einer Hauptversammlung zu bringen, könnten Investoren stärker darauf angewiesen sein, ihre Anliegen zunächst im direkten oder kollaborativen Dialog mit Unternehmen einzubringen.

Damit könnten mehrere Elemente professioneller Stewardship-Aktivitäten wichtiger werden: der Zugang zu Management und Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräten, die Zusammenarbeit mehrerer Investoren, eine fundierte Vorbereitung von Engagements sowie die systematische Messung der Reaktionen und Fortschritte der Unternehmen.

Besonders relevant wird zudem die Frage der Eskalation. Aktionärsanträge stellen nur eine mögliche Eskalationsstufe dar. Wird dieses Instrument weniger zugänglich, könnten andere Massnahmen, beispielsweise die Stimmabgabe gegen Verwaltungs- oder Aufsichtsräte, kollaborative Engagements oder öffentliche Stellungnahmen stärker in den Vordergrund treten, wenn Aktionäre Ihre Verantwortung und Treuepflicht wahrnehmen.

Die entscheidende Frage lautet daher möglicherweise weniger, ob Investoren ein Instrument verlieren, sondern vielmehr: Wie verändert sich der Stewardship-Werkzeugkasten, wenn eines seiner etablierten Instrumente deutlich eingeschränkt wird?

2. Wachsende Unterschiede zwischen den USA und Europa?

Besonders interessant wird die Entwicklung im Vergleich mit Europa.

Die europäische Shareholder Rights Directive II (SRD II) verfolgt ausdrücklich das Ziel, langfristiges Aktionärsengagement zu fördern. Institutionelle Investoren und Asset Manager sollen eine Engagement Policy entwickeln und veröffentlichen oder erklären, weshalb sie darauf verzichten. Diese umfasst unter anderem die Überwachung von Portfoliounternehmen, den Dialog mit Unternehmen, die Ausübung von Stimmrechten sowie die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären.

Die europäische Regulierung betrachtet Stewardship und Engagement damit weiterhin als wesentliche Elemente einer langfristig ausgerichteten Corporate Governance.

Die geplante US-Reform schafft Stewardship oder Engagement keineswegs ab. Sie könnte aber zu einem institutionellen Umfeld führen, in dem ein bisher wichtiger bundesrechtlicher Mechanismus für Aktionärsanträge entfällt und stattdessen das Gesellschaftsrecht der einzelnen Bundesstaaten, Unternehmensstatuten und andere Engagement-Kanäle stärker an Bedeutung gewinnen.

Damit könnte sich eine interessante transatlantische Divergenz entwickeln: Die Ziele institutioneller Stewardship-Aktivitäten können ähnlich bleiben, während sich die zur Verfügung stehenden Instrumente zunehmend unterscheiden.

3. Was bedeutet dies für die Schweiz?

Auch für die Schweiz ist diese Entwicklung relevant.

Der Swiss Stewardship Code der Asset Management Association Switzerland (AMAS) und Swiss Sustainable Finance (SSF) umfasst neun Prinzipien und adressiert unter anderem Governance, Stewardship Policies, Voting, Engagement, Eskalation, Monitoring sowie Transparenz und Reporting.

Dabei werden sowohl die aktive und informierte Ausübung von Stimmrechten als auch der direkte Dialog mit Unternehmen als zentrale Bestandteile von Stewardship verstanden. Auch kollaboratives Engagement und Eskalationsmassnahmen sind Teil dieses Instrumentariums.

Die Entwicklungen in den USA könnten deshalb gerade für Schweizer Asset Owner und Asset Manager mit bedeutenden US-Aktienpositionen relevant werden.

Ihre Stewardship-Ziele verändern sich nicht zwangsläufig, wenn sich das regulatorische Umfeld ihrer Portfoliounternehmen verändert. Die Möglichkeiten, diese Ziele durchzusetzen, könnten sich jedoch verschieben.

Damit entstehen auch für Schweizer und europäische Investoren praktische Fragen: Wie müssen Eskalationsstrategien angepasst werden, wenn Shareholder Proposals in den USA schwieriger werden? Gewinnen direkte und kollaborative Engagements an Bedeutung? Wird der Zugang zu Verwaltungsräten und Management zu einer noch wichtigeren Stewardship-Ressource? Und erschweren unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen die Umsetzung global einheitlicher Stewardship Policies?

4. Stewardship jenseits regulatorischer Instrumente

Die vielleicht interessanteste Konsequenz der aktuellen SEC-Debatte liegt deshalb auf einer grundsätzlicheren Ebene.

Stewardship wird häufig eng mit Voting und Aktionärsanträgen verbunden. Tatsächlich umfasst es jedoch einen wesentlich breiteren Prozess: Unternehmen beobachten, wesentliche Risiken identifizieren, den Engagementdialog mit Management und Verwaltungsrat führen, Aktionärsrechte ausüben, Unternehmensreaktionen und Fortschritte messen und – falls erforderlich – eskalieren.

Wenn ein formaler Mechanismus weniger zugänglich wird, verschwinden diese anderen Elemente nicht. Im Gegenteil: Sie könnten an Bedeutung gewinnen.

Die Diskussion um Rule 14a-8 wirft damit eine zentrale Frage für institutionelle Investoren auf: Wie wirksam kann Stewardship bleiben, wenn sich die institutionellen Möglichkeiten der Aktionärseinflussnahme zwischen verschiedenen Märkten zunehmend auseinanderentwickeln?

Diese und weitere Fragen diskutieren wir am 1. Dezember 2026 am IFZ Swiss Stewardship Forum in Rotkreuz. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen und praktische Herausforderungen rund um Stewardship, Proxy Voting und Engagement in der Schweiz.

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