15. Januar 2014

Allgemein

Die Ausgestaltung des Rechnungswesens – eine unentziehbare Aufgabe des Verwaltungsrates

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Von Prof. Dr. Marco Passardi

Dozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Es gehört zu den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft, das Rechnungswesen so auszugestalten, dass die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung (GoB) und Rechnungslegung (GoR) eingehalten werden können. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht per 1.1.2013 sind hier neue resp. modifizierte Anforderungen zu berücksichtigen. Diese hängen mitunter auch von der Grösse der Gesellschaft (und nicht mehr primär von deren Rechtsform) ab. Die vom Gesetzgeber beschlossenen Übergangsfristen (2 Jahre für den Einzelabschluss, 3 Jahre für den Konzernabschluss) haben zu laufen begonnen; gerade für die Umstellung des Einzelabschlusses ist es besonders wichtig, sich mit den Änderungen zu befassen, da die Zeit bis zur Umstellung laufend abnimmt.

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In einem zweiteiligen Podcast behandelt Prof. Dr. Marco Passardi  mögliche Themengebiete der Umstellung und gibt wertvolle Hinweise für die praktische Tätigkeit in diesem Wirkungsfeld. Ein exklusives Interview finden Sie hier.

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