1. Februar 2013
Von Stefan Hunziker
Studien- und Projektleiter sowie Dozent am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Bei den öffentlichen Verwaltungen der Schweiz werden zurzeit Anpassungen der IKS-relevanten Rechtsgrundlagen und des Leistungsvereinbarungs- sowie Beteiligungs-Controllings mit den NPO vorgenommen. Im Jahr 2009 wurde von vier Fachstellen im Sozialbereich der Kantone Aargau, Baselland, Tessin und Wallis sowie aus dem Nicht-Sozialbereich des Kantons Zug der Bedarf geäussert, Erkenntnisse zu gewinnen, wie mit der IKS-Thematik bei staatlich finanzierten NPO umzugehen ist. Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern sowie das Institut für Nonprofit- und Public-Management der Fachhochschule Nordwestschweiz untersuchten zusammen mit dem Praxisumsetzungspartner, der Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner Schwyz, 17 staatlich finanzierte NPO – darunter soziale Einrichtungen wie Sonderschulen und Behindertenwerkstätten, aber auch Wohnheime für Kinder und Jugendliche, Erwachsene sowie Betagte.
Im Forschungsprojekt standen vier zentrale Fragestellungen im Vordergrund:
Die Anforderungen der am Forschungsprojekt beteiligten fünf Kantone und NPO an ein IKS waren klar formuliert: Die Einführung eines pragmatischen IKS unter Berücksichtigung bestehender Vorschriften und Kontrollinstrumente stand im Vordergrund. Diese Bedürfnisse konnten anhand der Publikation eines Leitfadens sowie der Entwicklung eines pragmatischen IT-Tools erfüllt werden. Der Leitfaden (hier der Link zum Buch IKS-Leitfaden) hält Erfolgsfaktoren eines IKS-Projekts in staatlich finanzierten NPO bereit und zeigt wesentliche Unterschiede zum IKS in gewinnorientierten Unternehmen auf:
Teil-Resultate aus diesem Schweiz weit angelegten, vom Bund (KTI) mitfinanzierten Projekt sind in einem im Jahr 2012 erschienenen Artikel im Schweizer Treuhänder zusammen gefasst worden.
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