7. März 2017

Rechnungslegung

Die Umsetzung des neuen Obligationenrechts

Die Umsetzung des neuen Obligationenrechts

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Von Prof. Dr. Marco PassardiDozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Im Jahrbuch des Finanz- und Rechnungswesens 2017 analysieren hochkarätige und erfahrene Experten aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Finanz- und Rechnungswesen; zudem werden Strategien und Wege zu deren Lösung aufgezeigt.

Auch mit dem revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht (Art. 957 ff. OR) hat die Schweiz den Bereich des Rechnungswesens eigenständig auf gesetzlicher Basis geregelt. Die sog. Selbstregulierung (auch mit „Soft Law“ bezeichnet) kommt nur da zum Tragen, wo ein zusätzlicher Abschluss resp. eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard zu erstellen ist. Der Gesetzgeber hat viele Sachthemen nur im Sinne einer Grundsatzgesetzgebung geregelt, indem er generalistische Bestimmungen erlassen hat und deren Umsetzung resp. Auslegung sowie die nötige Konkretisierung anderen Stellen überlassen hat. Das Schweizer Bundesgericht hat allerdings in einem Entscheid zur buchhalterischen Behandlung von Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen (Translationsdifferenzen) die IFRS (IAS 21) zur korrekten Auslegung des Schweizer OR verwendet.

Der Praxis stehen zum heutigen Zeitpunkt zahlreiche Kommentierungen und Fachbeiträge zur Verfügung. Diese geben, in Form von Fliesstexten, Hinweise zur Gesetzesauslegung. Im neuen Jahrbuch des Finanz- und Rechnungswesens des Jahres 2017 wird ein anderer Weg gewählt, indem zentrale Fragestellungen aus der Praxis anhand eines fiktiven Unternehmens gestellt und mögliche Antworten dazu ausgeführt werden. Den neuen Beitrag von Prof. Dr. Marco Passardi finden sie in Kürze hier.

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