6. Februar 2013
Dozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Seit 1.1.2013 hat die Schweiz ein neues Rechnungslegungsrecht. Auch wenn es noch zwei, bei der Konzernrechnung drei, Jahre gehen kann/wird, bis das neue Recht umgesetzt werden muss, so ist es ein Gebot der sorgfältigen Handlungsweise, sich damit schon heute aktiv zu befassen. Während sich viele schon bis dato buchführungspflichtige Unternehmen aktiv damit auseinandersetzen, so ist interessanterweise von vielen Betroffenen nicht registriert worden, dass es neu auch so sein kann, dass bis dato nicht buchführungspflichtige Wirtschaftssubjekte neu einer Buchführungspflicht unterliegen.
Verschärfungen und Erleichterungen
Wie ein neuer Beitrag der IFZ-Dozierneden Marco Passardi und Marco Fontana herausstreicht, ist es offensichtlich, dass die neue Regelung gegenüber der bisherigen Rechtslage
Hier finden Sie den vollständigen Artikel Das neue kaufmännische Buchführungsrecht nach OR: Gedanken zur Milchbüchleinrechnung aus dem Treuhandexperten 1/2013.
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