26. Juni 2018
Von Prof. Dr. Marco Passardi und Christian Bitterli, Dozenten und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Die öffentlich geführten Diskussionen um mutmasslich fehlerhafte Buchhaltungen beim IFRS-Anwender sind nicht nur im Hinblick auf Motive und verantwortliche Personen von Interesse. Aus Sicht der Rechnungslegung ist ebenso interessant, wie fehlerhafte Geschäftsberichte (im Nachhinein) richtig gestellt werden müssen.
Fehler in einer Jahresrechnung können aus den unterschiedlichsten Gründen passieren:
In Ihrem neuesten Beitrag «Korrektur von Fehlern in der Jahresrechnung» im Jahrbuch Treuhand und Revision 2018, WEKA Verlag, analysieren Prof. Dr. Marco Passardi und Christian Bitterli, wie Fehler in der Rechnungslegung korrigiert und offen gelegt werden müssen. Der Fokus liegt dabei auf einem Vergleich der massgeblichen Bestimmungen von Swiss GAAP FER sowie der Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts. Dabei werden auch steuerrechtliche Fragestellungen diskutiert.
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