3. Oktober 2018
von Prof. Dr. Marco Passardi, Dozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Die Vorschriften zur Buchführung und zur Rechnungslegung sind für die meisten Gesellschaftsformen im Obligationenrecht geregelt. Bei Banken hat der Gesetzgeber mittels einer weitgehenden Delegation dem Bundesrat und der FINMA im Bankengesetz die Kompetenz erteilt, weitergehende Vorschriften zu erlassen. Bei der Lektüre der Jahresrechnung einer Bank sollte sich der/die Betrachter/in der wesentlichen Unterschiede bewusst sein, damit er/sie die in den Abschlüssen enthaltenen Informationen angemessen interpretieren kann.
Während der akuten Phase der globalen Finanzkrise von 2007 bis 2009 erliess die Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zuerst Interimsvorschriften (Basel II,5), ab 2010 erfolgte eine grundlegende Überarbeitung des Regelwerks (Basel III). Heute umfasst dieses nicht nur Vorschriften für die Eigenmittel und für die Liquidität von Banken. In Zusammenarbeit mit dem Financial Stability Board wurden auch Vorgaben für die rund 30 globalen systemrelevanten Banken – die sogenannten G-SIB, zu denen in der Schweiz die UBS und CS zählen – gemacht. Insbesondere für deren Sanierung und Abwicklung im Krisenfall. Immer im November eines jeden Jahres wird festgelegt, welche Banken global systemrelevant sind. Die Schweiz ihrerseits hat auch Banken als (nur) national systemrelevant bezeichnet.
In ihrem unlängst erschienenen Beitrag analysieren Armin Jans, Christoph Lengwiler und Marco Passardi, warum aus ihrer Sicht eine «Schweizer Lösung» (sog. Swiss Finish) zu diesen internationalen Vorschriften notwendig ist. Hier geht’s zum Beitrag im Magazin Schweizer Bank.
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