31. Oktober 2018

Allgemein,

Rechnungslegung

Sind die Grossbanken heute resistenter gegen Krisen?

Sind die Grossbanken heute resistenter gegen Krisen?


Von Prof. Dr. Marco PassardiDozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Am 16. Oktober 2008, vor ziemlich genau zehn Jahren, verkündeten Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Jean-Pierre Roth, dass die (systemrelevante) Schweizer Grossbank UBS mit einem Hilfspaket vor einem «Bank-Run», mit möglichem anschliessenden Konkurs, gerettet werden müsse. Dies trotz vorheriger Kapitalerhöhungen aus eigener Kraft.

Der Bund beteiligte sich mit 6 Milliarden Franken an der ins Schlingern geratenen Bank. Ungleich grösser war der Einsatz der Schweizerischen Nationalbank – sie erhielt die Kompetenz, bis zu 60 Milliarden Dollar an illiquiden Vermögenswerten von der UBS aufzukaufen: Eine Zweckgesellschaft (Stabfund) unter Führung der Nationalbank übernahm diese Aufgabe. Die ganze Transaktion endete mit einem Gewinn – einig waren sich aber alle Akteure – so etwas sollte nie mehr vorkommen.

Heutzutage sind die Eigenmittelvorschriften für Banken in der Eigenmittelverordnung (ERV) geregelt. Diese aktuell geltenden Eigenmittelvorschriften sind nach Grösse der Banken abgestuft. Die 285 Banken (Stand Ende 2017) werden gemäss vier Kriterien in fünf Kategorien eingeteilt. Für die systemrelevanten Banken in den Kategorien 1 und 2 gelten dabei besonders strenge Vorschriften. So gibt es für sie, neben den Anforderungen für den laufenden Betrieb (Going Concern), zusätzliche Anforderungen für den Fall einer Sanierung oder Abwicklung (Gone Concern).

In Ihrem Bericht analysieren Marco Passardi und Armin Jans, wie gut die Banken diese Bedingungen heutzutage erfüllen und welche Lücken es noch zu schliessen gilt. Einen Beitrag dazu, ist am 15.10.2018 auch in der Sendung ECO auf SRF erschienen.

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