6. Januar 2016

Rechnungslegung

Rechnungslegung von Versicherungen: Neuerungen für die OR-Bilanzierung

Rechnungslegung von Versicherungen: Neuerungen für die OR-Bilanzierung

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Von Prof. Dr. Marco PassardiDozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Der Bundesrat revidierte per 1. Juli 2015 die Aufsichtsverordnung über Versicherungen. Dieser Erlass präzisiert die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Besagte Verordnung gibt der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) neu die Kompetenz, spezifische Ausführungsbestimmungen zur Mindestgliederung der OR-Jahresrechnung von Versicherungsunternehmen zu erlassen und damit von gewissen Bestimmungen des Obligationenrechtes (Art. 957ff. OR) abzuweichen; so wie dies für Banken schon seit längerem praktiziert wird. Im bis 31.12.2014 anwendbaren OR bestanden keine vergleichbaren Vorschriften. Diese neuen (abweichenden) Vorschriften für Versicherungen werden nun mit der Revision der Aufsichtsverordnung-FINMA vollzogen.

Die Aufsichtsverordnung-FINMA wurde im Sommer 2015 einer Anhörung unterzogen und per 15. Dezember 2015 in Kraft gesetzt. Deshalb kann sie schon für den Jahresabschluss 2015 angewendet werden. In einem von EXPERT FOCUS veröffentlichten Beitrag setzt sich Prof. Dr. Marco Passardi kritisch mit den Neuerungen auseinander und zeigt die wesentlichsten Unterschiede zum allgemein gültigen Rechnungslegungsrecht auf. Den Artikel «Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen. Zusätzliche Regulierung aus heutiger Sicht kaum zukunftsträchtig» finden Sie hier.

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