22. September 2023

Nachhaltigkeit,

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Meldesysteme und Hinweisgeberschutz in der Schweiz

Meldesysteme und Hinweisgeberschutz in der Schweiz

Weshalb reagieren Menschen so, wie sie reagieren? Welche Umstände und (persönlichen) Situationen liegen Entscheidungen und Handlungen zugrunde? Was ist zu machen, um schwierige Konstellationen zu verbessern, um Missstände zu vermeiden und begünstigende Strukturen zu beseitigen? Diesen Fragen geht Dr. Martina Conte bei Sachverhaltsermittlungen im Bereich des Integrity Management vertieft nach. Sie berät Kunden zu Unternehmens- und Arbeitskultur, internen Meldeabläufen, bei gemeldeten Integritätsverletzungen sowie zu Implementierung von Meldesystemen und wird als Expertin für Meldestellen an der Paneldiskussion zum Thema «Whistleblowing» im Rahmen der Integrity Europe Konferenz teilnehmen.

Dr. iur. Martina Conte, Geschäftsführerin der IntegrityPlus AG

Missstände in der Arbeitswelt

Unter dem Begriff Missstände versteht Martina Conte einerseits Verstösse gegen unternehmensinterne Weisungen und Regelungen, den Code of Conduct sowie gegen allgemeingültige Gesetze und Regeln, wie zum Beispiel Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen. Aber auch integritätsverletzendes Verhalten (Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt), Vermögensdelikte, wie das Veruntreuen von Geldern oder Begünstigungen, die Nichteinhaltung von Umweltschutzvorschriften etc. sind als Missstände zu verstehen. Missstände können durch problematische Strukturen und Führungsverhältnisse sowie durch eine problematische Unternehmenskultur verursacht oder begünstigt werden.

Für einen Missstand ist häufig eine Vielzahl von Faktoren verantwortlich, die allesamt berücksichtigt werden müssen, will ein Unternehmen die Bedingungen verbessern und Missstände vermeiden.

Missstände melden, Hinweisgeber schützen

In der Schweiz gibt es kein Gesetz wie beispielsweise das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland (Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU). Um Hinweisgeber in der Schweiz effektiv und rechtssicher zu schützen, ist daher zu empfehlen, dass die uneingeschränkte Anonymität gewährleistet wird. Dies ist der Fall, wenn Arbeitgeber ein modernes Meldesystem in Form einer Meldeplattform errichten und die Mitarbeitenden Hinweise und Meldungen im besten Fall direkt an einen externen Partner abgeben können. Dabei ist es wichtig, dass über diese Plattform eine sichere und anonyme Art der Kommunikation möglich ist. Die Meldenden müssen die Wahl haben, anonym zu bleiben und auch die Kontrolle darüber haben.

Wir ermutigen unsere Kunden dazu, sich dem Schutz von Hinweisgebenden zu verpflichten, indem sie Meldungen unterstützen, die «in guten Treuen» erstattet werden und den Meldenden schadlos halten.

Eine solche Selbstverpflichtung seitens des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitenden kann auf verschiedenen Wegen kommuniziert werden.

Voraussetzungen zur Implementierung geeigneter Meldeabläufe und -systeme

Damit auf Missstände hingewiesen werden kann, müssen in Unternehmen geeignete Meldeabläufe und -systeme implementiert werden. Voraussetzung ist einerseits der Wille, ein effektives Meldesystem zu schaffen, dieses bekannt zu machen und sich im konkreten Fall daran zu halten.

Zudem ist es eine unserer Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit, dass ein Kunde geeignete interne Reglemente und funktionierende Prozesse besitzt, welche die Meldeabläufe wiedergeben, und den Mitarbeitenden diese Meldeabläufe durch eine Weisung bekannt macht. Des Weiteren empfehlen wir, die interventionspflichtigen Personen sowie auch alle Mitarbeitenden über die internen Abläufe zu schulen.

Herausforderungen

Die besonderen Herausforderungen in Bezug auf Whistleblowing und das Melden von Missständen bleiben für Martina Conte die Diversität der Meldungen, die unterschiedliche Motivation der Hinweisgeber, auf bestimmte Missstände aufmerksam zu machen, und von Kunden, eine Meldung ernst zu nehmen und Massnahmen zu ergreifen.

Hier geht es zur Anmeldung für die Integrity Europe Konferenz

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