11. Dezember 2009
Stefan Hunziker und Thomas Rautenstrauch gehen in ihrem aktuellen Artikel (erschienen im Praxisforum der WEKA Finanzen) auf die organisatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Inventur, die Stichtagsinventur und die permanente Inventur ein.
Das Schweizer Obligationenrecht fordert in Artikel 958 alljährlich auf den Schluss eines Geschäftsjahres die Aufstellung eines Inventars von den Buchführungspflichtigen ein. Dieses umfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden, so dass aus dem Inventar auch der Saldo aus beiden erkennbar wird, welcher auch als Reinvermögen einer Unternehmung bezeichnet wird. Die Aufstellung des Inventars erlaubt den Kaufleuten somit eine stichtagsbezogene Feststellung seines Vermögens und seiner Schulden sowie deren Zusammensetzung. Daneben ist zugleich ein Abgleich zwischen dem Bestand gemäss Buchführung („Soll-Bestand“) mit dem tatsächlichen Bestand („Ist-Bestand“) möglich und sinnvoll. (…)
Für das IFZ, Stefan Hunziker, Dozent und Projektleiter, MAS Controlling
Kommentare
0 Kommentare
Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.