8. Januar 2010

Controlling,

IFZ in den Medien

IKS und seine Relevanz in der öffentlichen Verwaltung

Nicht mehr neu ist die Tatsache, dass alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterliegen, per Ende 2008 ein IKS eingeführt haben müssten. Im Gesetzestext zwar nicht eindeutig definiert, was darunter im Bezug auf den Umfang zu verstehen ist; aber dann zumindest von Alt-Bundesrat Blocher im Hinblick auf die finanzielle Berichterstattung präzisiert. Für Unternehmen, die dem Privatrecht unterstehen, ist die Sachlage somit relativ eindeutig geklärt. Doch wie sieht es mit den Vorgaben bezüglich internen Kontrollsystemen in der öffentlichen Verwaltung aus? Gerade dort sind Kontrollsysteme wichtig, denn es geht schliesslich nicht zuletzt um die Verwaltung und Sicherheit öffentlicher Gelder.
Lesen Sie den ganzen Artikel hier. Er ist bei WEKA Finanzen erschienen und wurde von Dr. Thomas Rautenstrauch und Stefan Hunziker verfasst.

Für das IFZ, Stefan Hunziker, Dozent und Projektleiter, MAS Controlling

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