1. März 2010
Die SonntagsZeitung vom 28.2.2010 präsentiert die Pläne der Financial Action Task Force (FATF) der OECD. Das Ziel der Pläne: Künftig sollen Steuerdelikte als Vortaten zu Geldwäscherei qualifiziert werden. Diese Neuerung hätte für die Schweiz weitreichendere Folgen als für die meisten anderen der insgesamt 35 FATF-Mitgliedstaaten.
So bestätigt Monika Roth, dass mit den neuen Regeln auch im Inland die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufgehoben würde.
Für das IFZ, Prof. Dr. Monika Roth, Studienleiterin DAS Compliance Management
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OECD möchte Steuerdelikte in der Schweiz härter bestrafen – Monika Roth fordert eine Gesamtsicht des Bundesrates zum Finanzplatz Schweiz
22. März 2010
[...] Monika Roth äussert sich in der Mittelland Zeitung vom 1. März zu den neuen Regeln, die die Financial Action Task Force (FATF) – eine Arbeitsgruppe der OECD – definiert hat. Die FATF will Steuerdelikte neu als Vortaten zu Geldwäscherei qualifizieren. Vorerst bleiben die Auswirkungen für die Finanzintermediäre und deren Angestellte in der Schweiz jedoch noch offen. Monika Roth fordert vom Bundesrat nun eine Gesamtsicht zum Finanzplatz Schweiz, zum Bankgeheimnis und zu den jetzt verhandelten Steuerdelikten zu verabschieden. Denn bis anhin fehlt eine ganzheitliche Strategie. Jedoch ist klar, dass – wenn die FATF die neuen Regeln zur Geldwäscherei verabschiedet – die Schweiz kaum noch Wahlfreiheit hat: Steuerhinterziehung wird dann wie Steuerbetrug als Vortat für Geldwäscherei ausgestaltet werden. Auch die SonntagsZeitung sprach mit Monika Roth über das Thema. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier. [...]
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