6. Juni 2011

Compliance Management,

IFZ in den Medien,

Weiterbildung

Besserer Schutz von Privatkunden durch einfache Streiterledigung

roth

von Prof. Dr. Monika Roth und Studierenden des DAS Compliance Management

Die Finma stellt eine obligatorische Ombudsstelle für sämtliche Finanzdienstleister zur Debatte. Sie wirft die Frage auf, ob diese Stelle bei Streitigkeiten eine Entscheidungsbefugnis bekommen soll. Der Bankenombudsmann ist Schlichtungsstelle und Vemittler bei Streitigkeiten zwischen Bankkunden und Banken. Damit sollen kostspielige und langwierige Prozesse vermieden werden. Die Einschätzungen und Empfehlungen der Bankenombudsstelle sind nicht bindend und werden zum Teil von den Finanzinstituten nicht befolgt. Dies ist umso betrüblicher, als ab 2008 die Zahl der Fälle, die dem Bankenombudsmann zur Schlichtung vorgetragen wurden, rasant zugenommen hat.

Der Beitrag gibt Ausführungen von Studierenden des DAS Compliance Management wieder, die sich im Rahmen ihrer Diplomarbeit mit der Rolle des Ombudsmann in verschiedenen Ländern auseinandergesetzt haben. Es handelt sich um Ivo Annen, Pamela Bumann, Daniel Carreiras, Catherine Scholler und Oliver Strässle.

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – den gesamten Artikel aus der Neuen Zürcher Zeitung NZZ finden Sie hier

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