27. Januar 2012
Am 1. Januar 2013 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das Selbstbestimmungsrecht schwacher, hilfsbedürftiger Personen wahren soll. Das birgt heikle Aspekte für die Banken. Man muss nicht nach Paris blicken und sich mit dem Fall Liliane Bettencourt und den Geschehnissen in Zusammenhang mit ihrer Entmündigung befassen. Es ist eine generelle Tatsache, dass nicht immer klar ist, ob jemand nur ein bisschen alt geworden ist oder an Demenz leidet: Es gibt viele Abstufungen.
Das neue Erwachsenenschutzrecht in der Schweiz, das Anfang 2013 in Kraft tritt, macht den Handlungsbedarf für Banken noch offensichtlicher. Für viele betagte Menschen wird die Beherrschung der alltäglichen Geschäfte aufgrund körperlicher Leiden (Arthrose, schlechte Augen) schwierig und so geschieht es oft, dass Kunden von Banken ihrem Berater den PIN-Code geben, damit er ihnen hilft beim Bezug von Geld, beim Tätigen von Zahlungen u.a.m. Manchmal mutiert der Berater zu einem Vertrauten und ein gemeinsames Mittagessen ist ein Lichtblick. Das wiederum kann dazu führen, dass der Berater beschenkt oder gar als Erbe begünstigt wird.
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