28. Februar 2012
von Marco Fontana
Studienleiter CAS Finanz- und Rechnungswesen für Juristen
Am 23. Dezember 2011 hat das Parlament die Revision der allgemeinen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften verabschiedet. Allerdings bleibt der Zeitpunkt der Inkraftsetzung offen. Obwohl der Erlass von rechtsformunabhängigen Regelungen zur Rechnungslegung genauso begrüssenswert wie überfällig war, ist der Entwurf des Bundesrats hinsichtlich der Finanzberichterstattung von Konzernen so zerzaust und gestutzt worden, dass nur noch geringfügige Fortschritte gegenüber dem Status quo zu verzeichnen sind.
Der Reformentwurf des Bundesrats Eine vernünftige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage einer Unternehmensgruppe erfordert eine konsolidierte Jahresrechnung. Deshalb war der Kreis der zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichteten Unternehmen im Gesetzesentwurf des Bundesrates relativ umfassend geregelt. Zudem war vorgesehen, dass jede von Gesetzes wegen zu erstellende Konzernrechnung einen anerkannten Standard der Rechnungslegung einhalten muss, z. B. Swiss GAAP FER, International Financial Reporting Standards (IFRS) oder US-GAAP. Solche Regelwerke sind von neutralen, fachlich qualifizierten Gremien erarbeitet worden.
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