21. August 2012
von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Zwei Entscheide der Schweizerischen Bundesanwaltschaft vom 22. November 2011 haben eine hohe Bedeutung für die Compliance und die Compliance-Praxis weit über den konkret betroffenen Alstom-Konzern hinaus. Die beiden Entscheide sind Puzzleteile in der Aufarbeitung des Korruptionsskandals rund um die französische Alstom-Gruppe. Es handelt sich erstens um eine Einstellungsverfügung in Sachen Konzernmutter Alstom SA sowie zweitens um einen Strafbefehl, mit welchem die Alstom Networtk Schweiz AG zu einer Busse von 2.5 Mio. CHF und zu einer Ersatzforderung im Betrag von 36.4 Mio. CHF verurteilt wurde.
Für Compliance Officers bilden die Entscheide eine institutionelle Rückenstütze und Argumentationshilfe gegenüber beratungsresistenten Führungskräften. Es gilt nicht ein neuer, hoher Standard, er wurde nur erstmals auch von der Strafverfolgungsbehörde beurteilt. Gleichzeitig steht die persönliche der Compliance-Fachstellen im Fokus: Der Compliance Officer von Alstom wurde in Untersuchungshaft genommen, es fand eine Hausdurchsuchung in seinen privaten Räumen statt und das Verfahren gegen ihn wegen Bestechung fremder Amtsträger (und gegen weitere Persönen) läuft noch.
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