22. April 2013
von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Wer heute noch meint, das Compliance Office sei „schuld“ an entgangenen Geschäften, der hat es nicht begriffen. Der verkennt, dass Compliance einen selbstverständlichen Teil der Wertschöpfungskette bildet.
Ich habe kürzlich gestaunt. In einem Radiogespräch (Anlass bildete die zum Teil undifferenzierte Empörungskommunikation in Sachen Trusts) war auch die Rede von den in Unternehmen ungeliebten Compliance Officers, die Geschäfte verhindern würden und darüber hinaus nur Kosten verursachen. Das Klischee wurde mehr oder weniger bestätigt.
„Compliance“ ist im heutigen Wirtschaftsleben ein Sammelbegriff für Strategien und Systeme zur Verhinderung von Normverstössen. Der Compliance Officer ist nicht verantwortlich dafür, dass sich ein Unternehmen korrekt verhält. Vielmehr ist er mit seiner Funktion diesbezüglich eine Art Rückenstütze der Unternehmensführung. Er ist insbesondere Wissensvermittler, Berater und Mahner. Wer noch heute meint, das Compliance Office sei „schuld“ an entgangenen Geschäften, der hat es noch immer nicht begriffen. Der sieht in einer etwas archaisch anmutenden Perspektive nur, was er sehen will, und verkennt, dass Compliance einen selbstverständlichen Teil der Wertschöpfungskette bildet.
Welches Gesetz sagt, dass Gesetze einzuhalten sind?
Nicht nur Banken, auch andere Bereiche der Wirtschaft haben Mühe, sich auf diese Gedanken einzulassen. So hat kürzlich ein Rechtsanwalt, der in einem Kartellverfahren Parteivertreter war – es ging um ein Submissionskartell in der Baubranche –, sich dahingehend geäussert, dass es einem Unternehmen nicht zur Last gelegt werden dürfe, wenn es keine genügenden Compliance-Massnahmen getroffen habe, „denn zum einen besteht nach schweizerischem Recht keine Pflicht zur Einführung eines Compliance-Programms, und zum andern sind solche Programme erheblich zeit-, arbeits- und kostenintensiv und stellen somit für viele kleinere und grössere Unternehmen ein erhebliches Problem dar“. Seit wann braucht es ein Gesetz, welches sagt, dass Gesetze einzuhalten sind?
Das Einhalten von Regeln (auch des Auslandes, wenn man dort Geschäfte tätigt oder Ferien macht) ist eine Selbstverständlichkeit – auch beim Steineauflesen an antiken Stätten. Und wer Compliance richtig versteht als Teil der Wertschöpfungskette, der erkennt unschwer, dass den Kosten positive Effekte gegenüberstehen, nämlich eine Reduktion der Rechtsrisiken, der Reputationsrisiken und der strategischen Risiken. Auch die politischen Risiken, nämlich diejenigen von weiteren Regulierungen, werden durch korrektes Verhalten verhindert.
Aber schon der Bankier Hans J. Bär hat bedauernd feststellen müssen: „Man kann sich auch nur wundern, dass ausgerechnet diejenigen, die in Weissbüchern und bei anderen öffentlichen Gelegenheiten weniger Staat fordern (wofür einiges spricht), durch ihr Dulden und Handeln Situationen herbeiführen, die unweigerlich zu neuen gesetzlichen Bestimmungen und damit zu mehr Staat führen. Man weiss doch, dass am Ende solcher Exzesse infolge fehlender Selbstregulierung neue staatliche Bestimmungen stehen.“
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