4. November 2013
von Prof. Dr. Andreas Dietrich
Dozent und Studienleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
An der Rittergasse in Basel im Herrenhaus früherer Mäzene liegt der Hauptsitz der ältesten Basler Bank. Im altehrwürdigen Gemäuer steckt eine lange Tradition. Seit 1787 haben sich die Teilhaber dieser Bank mit ihrem persönlichen Vermögen dem Dienste der Bank verschrieben. Läuft etwas schief, müssen sie dafür geradestehen. Damit wird nach 226 Jahren nun gebrochen. Es ist ein beinahe klangloser Bruch, ein Communiqué, das die Umwandlung der Rechtsstruktur in eine Aktiengesellschaft letzte Woche verkündete. Die La-Roche-Teilhaber verlassen damit die Zunft der Privatbankiers. Von diesen gibt es in der Schweiz immer weniger.
1945 waren in der Schweiz 81 Privatbanken zugelassen. Seit den 1950er-Jahren schlossen pro Jahrzehnt 10 bis 15 Institute. 2013 gaben die zwei grössten Privatbankiers Pictet und Lombard Odier ihren Status als «banquiers privés» auf. Ihnen folgten Mirabaud und La Roche. Noch sieben Institute behalten das Teilhabermodell bei. Es sind dies Rahn & Bodmer, Bordier & Cie, Baumann & Cie, E. Gutzwiller & Cie, Gonet & Cie, Mourgues d’Algue & Cie, Reichmuth & Co. In einer Realität, die durch den Strukturwandel in der Finanzindustrie und den Steuerstreit mit den USA geprägt ist, steigen die Risiken gerade für kleinere Privatbanken. Dass es auch mit genügend Haftungssubstanz der Teilhaber zum Kollaps kommen kann, zeigte der Fall der St. Galler Privatbank Wegelin. Aktiengesellschaft haftet Deshalb entscheiden sich immer mehr Privatbanken gegen die uneingeschränkte Haftung mit ihrem privaten Vermögen und für die Kommandit-Aktiengesellschaften. Mit dieser Rechtsform haften die Teilhaber nur noch unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Kommandit-Aktiengesellschaft (KAG). Sämtliche Bankrisiken (wie Kredit-, Gegenparteien- oder Rechtsrisiken) sind davon ausgenommen.
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