7. Januar 2013
von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Im November 2012 bin ich mit Luzerner Reisefreunden unter anderem auf dem Friendship Highway von Lhasa nach Kathmandu per Bus unterwegs gewesen. Auf dem Weg gab es sehr viele Polizeikontrollen: Mobile Stationen waren aufgestellt, und der Chauffeur musste jeweilen aussteigen, erhielt einen Schein, den er der nächsten Kontrollstelle wieder vorweisen musste. Eines Tages gab es Ärger: Er war doppelt so schnell gefahren wie erlaubt (60 km/h statt der erlaubten 30 km/h). Er und ein paar unserer Reisefreunde fanden, diese Beschränkung sei doch unerhört, in der Schweiz dürfe man auf einer solchen Strecke viel schneller fahren. Das nützte nichts; er wurde gebüsst, und man nahm ihm den Ausweis ab, den er am andern Tag gegen Bezahlung der Busse wieder erhielt. Soweit die Kurzversion dieser Geschichte. In der Folge fuhr er immer noch rassig, aber wir hielten auf der Strecke kurz vor dem nächsten Kontrollposten an. Auf die Frage, was wir denn da tun würden, antwortete er, die Polizei an der nächsten Kontrollstelle wisse genau, wie lange man von der letzten Stelle aus habe, wenn man die signalisierte Geschwindigkeit einhalte. Wenn wir zu früh an der nächsten Polizeikontrolle ankämen, wüssten die sofort, dass er zu schnell gefahren sei; darum warte er. Die Absurdität ist – so meint man – offensichtlich: So oder so waren wir nicht schneller am Zielort. Aber das Risiko von Unfällen und/oder Bussen war erheblich.
Ein bisschen erinnerte mich dies an die Geschichte mit Velofahrern, die einen auf dem Trottoir fast über den Haufen fahren. Auch sie haben Begründungen wie diese (sie stammt von einer Fahrerin eines Elektrovelos, die mich auf dem Trottoir mit zirka 40 km/h in Gefahr gebracht hat): «Fakt ist, dass ich im letzten Dezember einen Velounfall bei normaler Geschwindigkeit auf Höhe der Bäckerei X. hatte, da ich von einem Auto ‹ausgebremst› wurde. Die dortige Tramlinienführung ist für Velofahrer extrem kritisch, und die Verkehrssituation bleibt bis zum Kreisel für Velofahrer extrem gefährlich. Als arbeitstätige Mutter (oft mit Kind unterwegs) vermeide ich deshalb wenn immer möglich das dortige Verkehrschaos und bin am besagten Morgen tatsächlich aus diesem Grund auf die (normalerweise wenig frequentierte) Fussgängerzone ausgewichen.» So die schriftliche Begründung. Also auch hier Risiken: Sie hätte ja an der gefährlichen Stelle absteigen können.
Elektrovelos haben eine Nummer, und so sind sie erkennbar. Psychologen bestätigen, dass Velofahrer sich generell weniger an Regeln halten, weil die Bestrafungsrisiken für sie geringer sind als für Autofahrer. Irgendwie erinnert das einen an gewisse Banker, die sich hinter und in ihren Organisationen verstecken und dem Titel «Bankster» alle Ehre machen. Weil sie noch immer viel zu selten selber an die Kasse kommen und die Konsequenzen ihres Handelns kaum persönlich tragen müssen, übertreten sie Regeln oder gehen Risiken ein, die eines Casinos würdig sind.
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