11. Februar 2013

Allgemeines,

IFZ in den Medien,

Kolumne

Der schwierige Entscheid für Steuererhöhungen

LEC

von Prof. Dr. Christoph Lengwiler
Institutsleiter und Dozent 

Die letzten Budgetdebatten in den Kantonen und Gemeinden der Zentralschweiz waren geprägt von Diskussionen um erwartete Defizite und nötige Sparmassnahmen. Oftmals geisterte das «Gespenst» von Steuererhöhungen herum. Im Kanton Luzern wurde damit Ernst gemacht: Ein Fünftel der Gemeinden hat für das Budget 2013 Steuererhöhungen beschlossen. Die Entscheide fielen meist an Gemeindeversammlungen, teils an der Urne. So haben in der Stadt Luzern 64 Prozent und in Kriens 61 Prozent der Abstimmenden Ja zu einer Steuererhöhung um einen Zehntel Steuereinheiten gesagt. Für mich ist es immer wieder faszinierend, wenn sich die Stimmberechtigten in einer Gemeinde freiwillig für höhere Steuern entscheiden, von denen sie ja auch persönlich betroffen sind. Solche Entscheidungen sind wohl der beste Beweis dafür, dass die direkte Demokratie in unserem Land funktioniert und die Stimmberechtigen vernünftige Sachentscheide fällen können.

3

 

Die Gemeinderäte vermögen den Stimmberechtigten offensichtlich die schwierige Finanzlage zu erklären und die Notwendigkeit höherer Steuern zur Sicherung eines ausgeglichenen Finanzhaushaltes überzeugend aufzuzeigen. An den Gemeindeversammlungen wird intensiv debattiert und argumentiert. Am Ende fällt die Abstimmung häufig im Sinne der Anträge des Gemeinderates aus. Natürlich gibt es auch Fälle, wo beantragte Steuererhöhungen abgelehnt werden, dies passierte beispielsweise im Herbst 2012 in der Schwyzer Gemeinde Freienbach und in der Luzerner Gemeinde Udligenswil. Bei den Volksabstimmungen an der Urne, wie sie vor allem grössere Gemeinden kennen, dürfte die Gefahr der Ablehnung einer Steuererhöhung deutlich grösser sein als an den Gemeindeversammlungen. Hier braucht es seitens des Gemeinderates viel kommunikatives Geschick, zumal die Gemeindegrösse kaum einen direkten persönlichen Kontakt mit der Bevölkerung zulässt. Da der Abstimmungskampf genutzt wird, um parteipolitisches Kapital zu schlagen, kommen sachliche Argumente oft zu kurz. Es ist wesentlich populärer, gegen jegliche Steuererhöhung Opposition zu machen, als den Realitäten ins Auge zu blicken und verantwortungsvoll dafür zu sorgen, dass der Finanzhaushalt der Gemeinde mittelfristig im Lot bleibt.

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – die gesamte Kolumne von Prof. Dr. Christoph Lengwiler aus der Zentralschweiz am Sonntag finden Sie hier

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Das neuste Buch von Prof. Dr. Monika Roth behandelt die gesetzlichen und regulatorischen Grundlagen in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung.

Der Band richtet sich an Kundenberater, Juristen, Anle­ger, Studierende und weitere interessierte Kreise, die sich einen schnellen Überblick zu den Themen und Ab­grenzungen Execution Only, Anlageberatung und Ver­mögensverwaltung aus rechtlicher Sicht verschaffen wollen. Die Gerichtspraxis zu Kernfragen von Vermö­gensverwaltung und Anlageberatung ist mit Auszügen aus den wichtigsten Urteilen aktuell wiedergegeben, sodass eine rasche Übersicht über die Praxis entsteht. Rechte und Pflichten der Akteure sind prägnant und aktuell dargestellt. Das neue Kindes- und Erwachse­nenschutzrecht ist, soweit es die Fragestellungen der Vermögensverwaltung und der zulässigen Anlagen be­rührt, ebenfalls behandelt.

Bestellen Sie noch heute ihr persönliches Exemplar – den Bestellschein finden Sie hier

 

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.