12. August 2013

Allgemeines,

IFZ in den Medien,

Kolumne

Heidiland ist abgebrannt?

2

von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Der 1. August ist vorbei – nicht aber die Gegenwart. Viele Probleme sind lösungsbedürftig. Und wer sie erst beim Espresso am Jahresende lösen will, nachdem sie sich bereits beim Apéro am vorherigen Neujahrstag gestellt haben, der kommt zu spät. Und wer zu spät kommt, den bestraft das Leben (Gorbatschow, 1989; der Quellenhinweis erfolgt mit freundlich distanzierten Grüssen an Doris Fiala). Damit wären wir mitten im Thema: das Einhalten von Regeln und die Durchsetzung derselben.

1234

Dass man andere Menschen nicht berauben darf, steht im Strafgesetzbuch. Und es geschieht trotzdem – so passiert meiner Bekannten Heidi. Sie wurde am 1.Juli dieses Jahres schwer verletztes Opfer eines Raubüberfalls, am heiter hellen Tag mitten im Geschäftsviertel in Basel. Sie hatte bei der Bank Bargeld abgehoben und wurde dabei in der Schalterhalle von einem Komplizen beobachtet. Dieser informierte seinen Kollegen, der Heidi verfolgte, sie zusammenschlug und mit einem Faustschlag ins Gesicht so verletzte, dass der Kiefer gebrochen und Zähne ausgeschlagen waren. Nur dank dem Eingreifen Dritter konnte erstens Schlimmeres vermieden und zweitens der rumänische Täter von der Polizei verhaftet werden. Dass die Schweiz eine sichere Insel sei, wird heute angesichts solcher Vorfälle und der Einbruchswelle, die anhält, niemand behaupten können. Darüber besteht Konsens und auch wohl darüber, dass solches Verhalten streng bestraft werden muss.

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – die gesamte Kolumne von Prof. Dr. Monika Roth aus der Zentralschweiz am Sonntag finden Sie hier

Das neuste Buch von Prof. Dr Monika Roth:

Das Dreiecksverhältnis Kunde-Bank-Vermögensverwalter

Die Publikation hat zum Ziel, eine praxisorientierte Übersicht über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Beteiligten im Dreiecksverhältnis Kunde – Bank – Vermögensverwalter zu geben. Sie befasst sich zudem ausführlich mit der Frage von Retrozessionen auch im Bankkonzern.

12345

Die wichtigen Gerichtsentscheide (Bundesgericht und kantonale Gerichte) sind in den Anhängen im Wortlaut abgedruckt. Das Werk richtet sich nicht nur an Juristen, Bankfachleute und Anleger, sondern generell auch an ein allgemein interessiertes Publikum.

Bestellen Sie noch heute Ihr persönliches Exemplar – den Bestellschein finden Sie hier

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.