5. November 2013

Allgemeines,

IFZ in den Medien

Kampf um die Deutungshoheit des Bundesgerichtsurteils

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von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Retrozessionen – ein kompliziertes Wort, hinter dem sich viel Geld für die Schweizer Bankkunden versteckt. Retrozessionen sind Provisionen, die Banken und Vermögensverwalter für Geldanalgen im Namen ihrer Kunden einstreichen. Laut einem Entscheid des Lausanner Bundesgerichts vom vergangenen Jahr müssen die Banken den Kunden dieses Geld erstatten. Während einige Banken bereits ihre Kunden ausgezahlt haben, versuchen andere, das Thema wegzureden. Das musste Ernst H.*, langjähriger Kunde einer Kantonalbank und der UBS, am eigenen Leib erfahren. Der 78-Jährige hat sowohl mit der Kantonalbank als auch mit der UBS ein Verrmögensverwaltungsmandat abgeschlossen, wobei der Grossteil seines Vermögens von der UBS verwaltet wird. Vor wenigen Wochen meldete sich die Kantonalbank bei ihm, klärte ihn über seine Rechte auf und zahlte ihm rund 10 000 Franken an Provisionen zurück.

 

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Ermutigt durch das Vorgehen der Kantonalbank, macht sich Ernst H. auf zur UBS. Dort, so dachte er, würde er noch deutlich mehr ausbezahlt bekommen. Doch die Kundenberaterin erklärte dem erstaunten Mann, er habe kein Anrecht auf eine Rückzahlung. Die Erklärung der UBS: Man erstatte nur Provisionen aus dem Jahr 2008 zurück, da für zuvor kassierte Retrozessionen die Verjährungsfrist von fünf Jahren geltend gemacht werde und ab 2009 von allen Vermögensverwaltungskunden Verzichtserklärungen unterschrieben wurden. Das Problem: Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil nicht alle Fragen restlos geklärt. Diese Rechtsunsicherheit suchen die Banken zu ihren Gunsten auszunutzen. Die umstrittenste Frage ist die der Verjährung – die Frage, ob die Kommissionen auf fünf oder zehn Jahre zurück zu erstatten sind. Dieser Konflikt wird nicht nur im Direktkontakt zwischen Banken und ihren Kunden ausgetragen. Er findet auch in den juristischen Fachorganen statt.

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