18. November 2013

Compliance Management,

IFZ in den Medien,

Weiterbildung

Die Bankenfront bröckelt

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von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Knapp ein Jahr nach dem Retrozessionen-Urteil des Bundesgerichts spielen die meisten Schweizer Banken weiter auf Zeit. Das Bundesgericht hatte Ende Oktober 2012 entschieden, dass Finanzhäuser Provisionen, die sie beim Verkauf von Finanzprodukten von Anbietern erhalten haben, an Kunden mit Vermögensverwaltungsmandaten herausgeben müssen. Während sich Anwälte positionieren und das Verhalten der Banken als Verzögerungstaktik anprangern, bereiten sich Finanzhäuser zunehmend auf eine Geschäftswelt ohne Retrozessionen vor. Die meisten Institute äussern sich sehr zurückhaltend zu ihren Plänen, andere haben jedoch bereits reagiert.

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Die Aargauische Kantonalbank macht den ersten Schritt: Ab 2014 gibt sie den Kunden die bisher verdeckt geflossenen sogenannten Kickbacks unaufgefordert zurück – auch den Kunden, die bei Anlagen nur beraten werden. Das ist im neuen Gebührenreglement festgelegt.  Die Bank hat vor kurzem 30 000 Kunden angeschrieben. Das Echo sei durchwegs positiv ausgefallen. Die Aargauer rechnen damit, dass sie wegen des neuen Gebührenmodells pro Jahr ein bis vier Millionen Franken weniger einnehmen werden. Der Entscheid der Aargauischen Kantonalbank kommt einem Dammbruch gleich. Bisher hatten Banken strikt geleugnet, dass das Bundesgerichtsurteil vom Oktober 2012 auch für Beratungskunden gelte. Sie waren höchstens dazu bereit, Kunden mit Vermögensmandat zumindest einen Teil der Retrozessionen zurückzugeben. Und das auch nur, wenn der Kunde insistierte und mit dem Anwalt drohte.

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