16. Dezember 2013
Real Estate / Immobilienmanagement
von Prof. Dr. Markus Schmidiger
Dozent und Studienleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Seit 1983 können Ausländer in der Schweiz nur sehr eingeschränkt Grundstücke kaufen. Wohnungen können nur gekauft werden, wenn tatsächlich in der Schweiz Wohnsitz genommen wird, Mehrfamilienhäuser können überhaupt nicht gekauft werden, Gewerbeobjekte sind dagegen frei erwerbbar. Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, die Lex Koller auch nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative beizubehalten. Er hat Angst, dass bei einer Aufhebung der Lex Koller zu viel ausländisches Kapital in den Schweizer Immobilienmarkt fliessen und die Preise noch weiter in die Höhe treiben könnte. Eine Parlamentariergruppe fordert nun, dass der freie Zugang ausländischer Investoren zu Gewerbeliegenschaften nicht mehr möglich sein soll. Die Anliegen und Argumentationen zeigen eine eklatante Unwissenheit über wirtschaftliche Zusammenhänge. Es lohnt sich, ein wenig genauer hinzuschauen. Ausländer können schon heute Wohneigentum in der Schweiz nur erwerben, wenn sie hier auch Wohnsitz nehmen. Eine Aufhebung der Wohnsitzpflicht würde im heutigen Umfeld wahrscheinlich dazu führen, dass mehr Ausländer eine Wohnung kaufen, um ein «pied à terre» in der sicheren Schweiz zu haben.
In Ferienorten würde das durch die Zweitwohnungsinitiative und Kontingente teilweise verhindert, nicht jedoch in den Agglomerationen wie Zürich, Zug oder Luzern, wo die Wohnungspreise hoch sind, die Zweitwohnungsinitiative jedoch nicht greift. Die Beibehaltung dieser Regelung macht somit Sinn. Die Praxis zeigt, dass die Wohnsitzpflicht tatsächlich durchgesetzt wird. Verschiedentlich haben Gerichte in letzter Zeit Rückabwicklungen von unrechtmässigen Käufen durch Ausländer verfügt. Gewerbeflächen sind bereits heute für Ausländer frei erwerbbar. Ausser zwischen 2006 und 2007 haben ausländische Käufer nie eine dominante Stellung im Markt eingenommen. Allerdings haben sie in Nischen durchaus wichtige Impulse zu setzen vermocht: Für Entwicklungen wie Andermatt, Walensee, Bürgenstock konnten keine Schweizer Investoren bzw. Entwickler gewonnen werden. Ohne ausländische Investoren wären diese Projekte nicht zu Stande gekommen.
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